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Mitteilung vom 28.02.2025
Änderung der Beitragsrückerstattung: Weniger BRE, mehr Limitierungen

Die Beitragsrückerstattung (BRE) ist im Markt der Privaten Krankenversicherung ein wichtiges Leistungs- und letztlich auch Differenzierungsmerkmal. Von der BRE profitieren aber in der Regel die gesunden, jüngeren Mitglieder. Um einen langfristigen Effekt vor allem für das Alter zu erzielen, senkt die SDK daher die BRE aus den ambulanten und zahnärztlichen Tarifbausteinen von 3 auf 2 Monatsbeiträge und legt den Fokus dafür stärker auf langfristig wirkende Limitierungen.
Die Rückerstattung von Beiträgen ist ein wichtiges Leistungsmerkmal der privaten Krankenversicherung. Traditionell ist die Süddeutsche Krankenversicherung mit einer BRE von bisher 3 Monatsbeiträgen (MB) ab dem ersten leistungsfreien Jahr auf den ambulanten und auf den zahnärztlichen Baustein seit vielen Jahren exzellent aufgestellt.
Überschussbeteiligung der Kunden über BRE und Limitierungen
Vereinfacht gesagt wird der aus verschiedenen Quellen entstandene Jahresüberschuss eines Krankenversicherers in das Eigenkapital und zu sehr großen Teilen in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) überführt. Die in diesem Topf befindlichen Mittel werden dann an die Versicherten ausgeschüttet. Hierzu gibt es im Kern zwei Verwendungsmöglichkeiten:
- Beitragsrückerstattung (BRE)
- Limitierung (Begrenzung) von Beitragsanpassungen
Nur gesunde Versicherte profitieren von BRE
Hierbei ist zu beachten, dass die Beitragsrückerstattung nur diejenigen Kunden erhalten, die gesund sind und keine Rechnungen eingereicht haben. Also vorwiegend eher jüngere Menschen. Von der Limitierung dagegen profitieren alle Versicherten. Sowohl die Gesunden, als auch die Kranken – und in der Tendenz sogar eher die Älteren. Deshalb ist es im Rahmen einer kundenorientierten Geschäftspolitik wichtig, die Interessen beider Kundengruppen angemessen zu berücksichtigen und die verfügbaren Mittel fair auf die Versichertengemeinschaft zu verteilen.
Zukünftig stärkere Fokussierung auf ältere Versicherte
Um in Zukunft die Interessenslagen gerade unserer älteren Versicherten noch stärker zu berücksichtigen, nehmen wir ab 2025 eine Verschiebung in der Verwendung der RfB-Mittel vor. Zukünftig werden wir diese noch stärker als bisher für die Limitierung von Beitragsanpassungen einsetzen. In der Konsequenz bedeutet das aber, dass wir weniger Mittel für die BRE bereitstellen können.
Reduzierung der BRE auf 2 MB
Aus diesem Grunde reduzieren wir ab dem Geschäftsjahr 2025 die Beitragsrückerstattung von bisher 3 MB auf zukünftig 2 MB für die ambulanten und die zahnärztlichen Bausteine.
SDK weiterhin mit exzellenter Marktposition
Auch in Zukunft verfügt die SDK über eine hervorragende Marktposition. So ist im Vergleich mit Mitbewerbern nicht nur die absolute Höhe der versprochenen BRE relevant. Stattdessen spielen auch und gerade die Rahmenbedingungen eine entscheidende Rolle. Konkret kann die SDK weiterhin mit folgenden Vorteilen bei ihrer BRE punkten:
- BRE-Auszahlung pro Tarifbaustein (ambulant I Zahn)
Durch die Bausteintarife haben unsere Versicherten die Möglichkeit, die BRE auch nur für eine Leistungsart (ambulant oder zahn) zu erhalten. Hat ein Kunde beispielsweise eine umfangreiche Zahnmaßnahme in Anspruch nehmen müssen, ist die Beitragsrückerstattung für das betreffende Jahr verloren. Er kann aber trotzdem für den ambulanten Baustein eine BRE erhalten. Diesen Vorteil bieten die im Markt überwiegend vertretenen Kompakttarife nicht. Nimmt der Kunde auch nur eine Leistungsart in Anspruch, ist die BRE oft vollständig verloren. - Verzicht auf BRE-Staffel
Die BRE der SDK beginnt schon nach einem leistungsfreien Jahr in voller Höhe von zukünftig 2 MB. Im Gegensatz dazu arbeiten manche Mitbewerber mit einer Staffel von bis zu sechs Jahren. Nimmt der Versicherte nach Erreichen der obersten Stufe einmal Leistungen in Anspruch, fängt er wieder komplett von vorne an und muss sich (ähnlich wie bei einer KFZ-Versicherung) jahrelang wieder „hocharbeiten“. Da hilft dann auch eine auf den ersten Blick beeindruckende BRE von 3 oder gar 4 MB nicht viel. - Anteilige BRE bei Neuabschlüssen
Bei Neuabschlüssen mit unterjährigem Versicherungsbeginn erhalten unsere Versicherten die BRE sogar anteilig. Manche Mitbewerber dagegen bezahlen sie erst nach einem vollen Kalenderjahr aus. Ein Kunde, der dort also im März 2025 beginnt, erhält erst für das Jahr 2026 eine Beitragsrückerstattung. Bei der SDK hingegen hätte er zehn Zwölftel (und damit mehrere hundert Euro) schon für das Jahr 2025 erhalten. - Dauerhafte Limitierungen
Die SDK plant auch in Zukunft dauerhafte Limitierung von Beitragsanpassungen über die gesamte Vertragslaufzeit. Im Gegensatz dazu limitieren manche Mitbewerber nur für einzelne Jahre. Das schafft dann zwar für einige Zeit „Ruhe im Bestand“, bedeutet aber auch, dass die ursprüngliche Erhöhung einfach nur zeitversetzt etwas später durchgeführt wird. Im schlechtesten Falle fällt sie dann schon mit der nächsten Anpassung zusammen und somit besonders hoch aus.
Kommunikation an unsere Versicherten
Anfang April 2025 werden wir unsere Kunden im Rahmen der jährlichen BRE-Ankündigungsschreiben über die Änderungen informieren.
Verantwortungsvolle Entscheidung im Interesse aller Versicherten
Auch und gerade in Bezug auf die Herausforderungen im Gesundheitswesen sind wir sicher, mit den beschriebenen Änderungen bei der Verwendung der RfB-Mittel eine verantwortungsvolle und zukunftsfähige Entscheidung im Sinne aller Versicherten getroffen zu haben.
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