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Änderung der Risikoprüfung in der Zahnzusatzversicherung

Änderung der Risikoprüfung in der Zahnzusatzversicherung

Seit Einführung im Jahr 2020 hat sich unsere Zahnzusatzversicherung der ZP-Reihe in der Spitzengruppe des Marktes positioniert. Neben einem ausgesprochen hohen Leistungsniveau konnten die Tarife auch durch ihre absolute Beitragsstabilität gerade im Maklermarkt punkten. Erfreulicherweise wird es auch zum anstehenden Jahreswechsel keine Beitragsanpassungen geben. Damit garantieren wir schon heute die Beiträge bis zum Jahresende 31.12.2025.

Anpassung der Risikoprüfung

Zur Sicherung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit ist es im Rahmen einer verantwortungsvollen Geschäftspolitik grundsätzlich erforderlich, die Risikoprüfung von Tarifen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und falls erforderlich Neujustierungen vorzunehmen. 

NEU: Ausschluss fehlender Zähne (statt Risikozuschlag)

Ab dem 07.01.2025 (Antragseingang) werden wir daher die Annahmerichtlinien unserer Zahnzusatzversicherung anpassen. In der Folge ist eine Mitversicherung von fehlenden Zähnen gegen einen Risikozuschlag nicht mehr möglich. Stattdessen werden fehlende Zähne vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Unverändert bleibt, dass Kunden mit mehr als drei fehlenden Zähnen nicht versichert werden können. 

Umsetzungsfristen

Sie haben Kunden in den letzten Wochen noch zu den alten Regeln beraten und entsprechende Angebote erstellt? Kein Problem! Selbstverständlich haben wir eine faire Umsetzungsfrist, nach der Sie diese Verträge noch zu den alten Konditionen (Risikozuschlag für fehlenden Zähne) abschließen können. Hierbei unterscheiden wir nach der Art des Antrags wie folgt:

  • Papieranträge
    Bei Antragstellung zwischen dem 07.01.2025 und dem 31.01.2025 können Sie sowohl die alten Anträge (Risikozuschlag) als auch die neuen Anträge (Leistungsausschluss) verwenden. Ab dem 01.02.2025 werden nur noch die neuen Anträge angenommen. 
  • Onlineabschlüsse
    Aus technischen Gründen endet die Frist für die alten Regelungen (Risikozuschlag) hier bereits am 06.01.2025. Ab dem 07.01.2025 werden die Systeme automatisch auf die neuen Regelungen (Leistungsausschluss) umgestellt. 

Übersicht

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