Aktuelle Geschäftspartnerinformationen
Mitteilung vom 14.11.2024
Beitragsanpassung 2025: Neue Werte und Veränderungen
Zum 01.01.2025 ist in einigen Tarifen und Beobachtungseinheiten der Vollversicherung, der Zusatzversicherung, der Pflegepflichtversicherung Beamte und der Gruppenversicherung eine Beitragsanpassung notwendig.
Nachfolgend erhalten Sie eine ausführliche Zusammenstellung der absoluten und prozentualen Anpassungen betroffener Tarife im Neugeschäft sowie die langfristige Entwicklung ausgewählter Tarifkombinationen seit 1994 bzw. 2013. Auch nach dieser Anpassung verläuft die langfristige Entwicklung weiterhin auf einem mit der GKV vergleichbaren Niveau.
Bei den Beiträgen handelt es sich immer um Neugeschäftsbeiträge. Diese kommen in der Bisex-Welt jedoch nur im Falle eines Tarifwechsels zur Anwendung. Die Werte bieten auch eine gewisse Orientierung, wie hoch die absolute Anpassung im Bestand ausfällt.
Vollversicherung GesundheitsFAIR
In der Vollversicherung GesundheitsFAIR gibt es diverse Beitragsanpassungen.
Unisex-Tarife „alte“ Vollversicherung FLEXOprivat
In der alten Vollversicherung FLEXOprivat gibt es bei den Erwachsenen und Kindern diverse Beitragsanpassungen. Die betroffenen Vollversicherungstarife und die jeweilige prozentuale Anpassung können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:
BISEX-Tarife (FLEXOprivat)
Diverse Anpassungen gibt es bei Frauen, Männern und Kindern in den Bisex-Tarifen.
Die betroffenen Vollversicherungstarife und die jeweilige prozentuale Anpassung können Sie den folgenden Tabellen entnehmen:
Beamtentarife
Bei den Beamtentarifen gibt es diverse Beitragsanpassungen.
Ergänzungsversicherung
In der Ergänzungsversicherung gibt es diverse Beitragsanpassungen.
In der Pflegeergänzung gibt es nur im Tarif PG bei Kindern eine Beitragsanpassung.
Alttarife
Bei den für das Neugeschäft irrelevanten und im Bestand nur noch gering vertretenen Alttarifen werden die Tarife 6A und 5S bei den Männern, Frauen und Kindern angepasst.
Gruppentarife: Beitragssenkung in der V-Vz-Gruppenversicherung
Bei der V-Vz Gruppenversicherung kommt es dieses Jahr zu Beitragssenkungen.
Auslandsreisekrankenversicherung
Unsere Auslandskrankenversicherung erfährt eine Beitragserhöhung in den V80 und V09 Einheiten.
Rechnungszins bei 1,9 bzw. 2,1 Prozent
Bei allen Tarifen bzw. Beobachtungseinheiten, die von einer Beitragsanpassung betroffen sind und vor der Anpassung einen Rechnungszins oberhalb von 2,1 Prozent aufgewiesen haben, wurde der Rechnungszins auf 2,1 Prozent abgesenkt. Bei Tarifen, die von der Beitragsanpassung betroffen sind und vor der Anpassung einen Rechnungszins von weniger als 2,1 Prozent hatten, wurde der Rechnungszins unverändert beibehalten.
Langfristige Beitragsentwicklung seit 1994 bzw. 2013
Auch nach den Anpassungen für 2025 bewegt sich die durchschnittliche Beitragsentwicklung der meisten Tarifkombinationen in der Langzeitbetrachtung weiterhin auf einem guten Niveau. Wir haben für Sie eine Übersicht mit der Beitragsentwicklung wichtiger Tarifkombinationen zusammengestellt:
A100 / AZ75 / S101 | A80 / AZ75 / S101 | A103 / AZ75 / S101 | A75 / ZS75 / S101 | A75 / ZS75 / S103 | A80B / AZ75 / S103 sowie im Vergleich ab 2013 zusätzlich A210 / Z260 / S103.
Bitte beachten: Die Beitragsentwicklung in der neuen Tarifwelt fällt durch die Portabilität der Alterungsrückstellung vergleichsweise höher aus.
Tarifbezogene Beitragslimitierungen für den Versichertenbestand
Durch den Einsatz von Mitteln aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige RfB) soll die Beitragsanpassung für den Versichertenbestand in bestimmten Tarifen auf eine Höchstgrenze limitiert werden.
Bei der Festlegung der Beitragslimitierungen haben wir tarifbezogene und personenbezogene Werte festgelegt.
Zur Wahrung der besonderen Belange der älteren Versicherten haben wir dabei in den Tarifen der Krankheitskostenvollversicherung für Personen ab Alter 65 Jahre in der Regel eine stärkere Limitierung als bei Personen unter 65 Jahren vorgesehen.
Beitraganpassung gut erklärt
Zur vertrieblichen Umsetzung der BAP 2025 gibt es auch in diesem Jahr weitere Hilfen, die Ihnen die Kommunikation der BAP erleichtern werden:
- Argumentationshilfe „Fakten zur BAP“ (0.169b)
- Vergleich alte und neue Vollversicherung (1.672f, 1.672p, 1.672t)
- Ausführliches Kompendium zur Beitragsanpassung 2025 (0.169c)
- Tarifübersichten zur Vollversicherung (0.169h)
Interessantes allgemeines Basiswissen findet Sie ebenfalls beim PKV-Verband: “Warum die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung 2025 in manchen Tarifen steigen“ sowie auf unserer neuen BAP-Webseite inkl. umfangreichem FAQ unter www.sdk.de/bap.
So wichtig gute Argumente für die Notwendigkeit von Beitragsanpassungen auch sind: Bitte versuchen Sie, in Kundengesprächen vor allem die Vorzüge einer privaten Krankenversicherung speziell bei unserer SDK zu platzieren.
Die gesammelten Unterlagen sowie Informationen können Sie auf unserem extra eingerichteten BAP-Bereich auf dem Maklerportal einsehen. Zu diesem gelangen Sie hier.
Kundenanschreiben: Versand in Tranchen ab dem 12.11.2024
Die Versicherungsscheine zur Beitragsanpassung werden mit den entsprechenden Anschreiben ab 12.11.2024 bis 22.11.2024 in 9 Tranchen an unsere Mitglieder versandt.
Im BAP-Informationsblatt gibt es insgesamt acht Bedingungen, von denen eine versicherte Person betroffen sein kann. Welche dies im Einzelfall sind, wird bei jeder versicherten Person auf dem Versicherungsschein mit Großbuchstaben (A bis H) in der Spalte "Besondere Vereinbarung" kenntlich gemacht. Die Detailinformationen zu jedem dieser Buchstaben sind dem beigefügten Infoblatt 1.490 („Informationen zur Beitragsänderung“) zu entnehmen. Es enthält wichtige Fakten zur anstehenden Beitragsanpassung.
SDK-Angebotssoftware KVTweb mit neuen Beiträgen bereits verfügbar
Die Integration der neuen ab 01.01.2025 geltenden Beiträge in KVT web ist bereits erfolgt. Der Download unserer Offline-Version KVTwin wird in Kürze möglich sein.
Information über Ihren Versichertenbestand per PDF-Datei
Wie im vergangenen Jahr erhalten Sie auch dieses Jahr das Anpassungsanschreiben an die betroffenen Versicherungsnehmer und eine Information über den alten bzw. den neuen Beitrag ab 2025 vorab als PDF-Datei.
Zudem erhalten Sie eine csv-Datei mit folgenden Angaben:
- Vermittler-Nummer (Verm.-Nr.)
- Mitgliedsnummer (MNR)
- Vorname VN
- Nachname VN
- Straße
- PLZ
- Ort
- Gesamtbeitrag vorher (2024)
- Gesamtbeitrag nachher (2025)
- Gesamtveränderung absolut
- Gesamtveränderung prozentual
- Position (Nummer der versicherten Person)
- Vorname der versicherten Person (VP)
- Nachname der versicherten Person (VP)
- Geburtsdatum der versicherten Person (VP)
- Tarifbezeichnung
- Beitrag Tarif vorher (2024)
- Beitrag Tarif nachher (2025)
- Veränderung absolut
- Veränderung prozentual
- Datum der Beitragsanpassung (01.01.2025)
Diese Datei wird Ihnen im Laufe der KW 46 per E-Mail zugesendet.
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