Archiv Geschäftspartnerinformationen
Mitteilung vom 11.12.2015
Annahmeschluss für Krankenversicherungsanträge (Voll- und Zusatzversicherung): 15.12.2015
Krankenversicherungsanträge (Voll und Zusatz) mit Versicherungsbeginn 01/2016 und früher werden unter bestimmten Voraussetzungen noch im Jahr 2015 angenommen und policiert.
Eine Policierung erfolgt noch in 2015, wenn
- die Anträge bei der antragsbearbeitenden Stelle (HV, LD) bis spätestens Dienstag, den 15.12.2015 vorliegen
und
- die Anträge policierungsfähig sind, also keine Nachbearbeitungen und Rückfragen erforderlich sind.
Alle rechtzeitig eingereichten Anträge werden in der Courtageabrechnung für Dezember 2015 berücksichtigt. Die Courtage wird Anfang Januar 2016 ausbezahlt.
Selbstverständlich werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SDK auch nach dem 15.12.2015 eingehende Anträge bearbeiten, wenn es das Antragsaufkommen zulässt. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass wir oftmals auch kurz vor Silvester noch Anträge annehmen konnten.
Für die betriebliche Krankenversicherung kann leider aufgrund der erfreulich hohen Nachfrage kein fixes Datum zugesagt werden. Aber auch dort werden wir alles unternehmen, um eine Bearbeitung noch 2015 durchzuführen.
Der direkteste Weg in unsere Vertragsabteilung ist per E-Mail an vertrag@sdk.de.
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