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Antragsformulare: Verwendung zulässig bis 31.08.2014

Antragsformulare: Verwendung zulässig bis 31.08.2014

Mit jeder Änderung im Vorstand gibt es auch eine Änderung der Vorstandszeile in der Firmierung. Dies wirkt sich auf viele Drucksachen und speziell Antragsformulare aus.

Alte Antragsformulare bleiben bis 31.08.2014 verwendbar

Die neue Zusammensetzung des SDK-Vorstands durch die Berufung von Timo Holland macht eine Neuauflage vieler Druckstücke und Antragsformulare unumgänglich. Aus Kostengründen kann ein vorhandener Bestand an alten Antragsformularen für eine Übergangszeit bis längstens zum 31.08.2014 weiterverwendet werden. Danach sind alte Formulare zu vernichten.

i-Versionen der Anträge sind bereits seit 01.04.verfügbar

Die Anträge in der elektronischen Version (i-Version) stehen mit neuer Vorstandszusammensetzung bereits seit 01.04.2014 auf unserem Makler-Portal (makler.sdk.de) zur Verfügung (unter "Druckstücke/Rubrik" den Filter "Anträge" setzen).

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