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Antragsschluss mit Policierungsgarantie: 14.12.2016

Antragsschluss mit Policierungsgarantie: 14.12.2016

Krankenversicherungsanträge (Voll und Zusatz) mit Versicherungsbeginn 01/2017 und früher werden unter bestimmten Voraussetzungen noch im Jahr 2016 angenommen und garantiert policiert. 

Wir garantieren Ihnen eine Policierung noch in 2016, wenn

  • Anträge in Papierform bei der antragsbearbeitenden Stelle (HV, LD) bis spätestens Mittwoch, den 14.12.2016 vorliegen.
  • E-Anträge werden garantiert policiert, wenn Sie bis spätestens Freitag, den 16.12.2016 vorliegen 
  • Sämtliche eingereichten Anträge müssen ohne Rückfragen und Nachbearbeitungen policierungsfähig sein.

Alle rechtzeitig eingereichten Anträge werden in der Courtageabrechnung für Dezember 2016 berücksichtigt. Die Courtage wird Anfang Januar 2017 ausbezahlt.

Für die betriebliche Krankenversicherung kann leider kein fixes Datum zugesagt werden. Aber auch dort werden wir alles unternehmen, um eine Bearbeitung noch 2016 durchzuführen.

Der direkteste Weg in unsere Vertragsabteilung ist per E-Mail an vertrag@sdk.de

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