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Mitteilung vom 23.10.2013
Beiträge 2014: Geringe Anpassung stärkt Wettbewerbsposition der SDK
Zum 01.01.2014 ist erneut nur in einem kleinen Teil unserer Tarife und Beobachtungseinheiten eine Beitragsanpassung erforderlich.
Sehr wenig Anpassungsbedarf
In der Vollversicherung (Bisex-Tarife) sind lediglich die Tarife A75, A210 und A220 bei Männern sowie die Tarife A109, ZS75 und AZ bei Kindern betroffen. In der Zusatzversicherung gibt es Beitragserhöhungen in den Tarifen ZH40 und AG für Männer sowie AG80 und AGZ für Frauen. In den Gruppentarifen erfolgt eine Anpassung nur in den Tarifen AG und AGZ (jeweils F- und M-Variante).
Für Frauen im Bisex-Bestand der Vollversicherung bleiben alle ambulanten, stationären und Zahntarife stabil, ebenso die Tarife SG, PE, PS, ZG, NH und 10 für alle Beobachtungseinheiten.
Unisex-Tarife in der Voll- und Zusatzversicherung sind bei Erwachsenen gar nicht betroffen. Eine Beitragsanpassung erfolgt in den Tarifen AZ und A% für die Kinder der Unisex-Tarife (die Tendenz entspricht den Bisex-Tarifen).
Beitragsanpassung und verbesserte Leistungen beim Tarif AR (REISEplus)
Ab 2014 gelten nach vier Jahren Beitragsstabilität neue Beiträge für REISEplus: Einzelpersonen zahlen künftig 11,50 Euro, eine ganze Familie 30,- Euro pro Kalenderjahr. Ab Alter 61 liegt der Jahresbeitrag bei 25 Euro pro Person. Umso mehr lohnt sich deshalb der Abschluss von REISEplus als Dauerpolice mit günstigerem Beitrag ab dem zweiten Jahr.
Genehmigung des Treuhänders liegt vor
Die neu kalkulierten Beiträge und zugrundeliegenden technischen Berechnungsgrundlagen sind vom Treuhänder bereits genehmigt. Bei den Beiträgen handelt es sich immer um Neugeschäftsbeiträge. Die Werte bieten jedoch auch eine gewisse Orientierung, wie hoch die absolute Anpassung im Bestand ausfällt.
Beitragsanpassungsübersicht
Der folgenden Übersicht entnehmen Sie, welche Tarife in welchen Beobachtungseinheiten (Mann, Frau, Kind) betroffen sind (geringe Änderungen vorbehalten):
Tarife Vollversicherung | Männer | Frauen | Kinder |
---|---|---|---|
A100, A80, A80B, A103, A105, A107, Z250, Z260, S101, S102, S103, TA2 bis TA52, BE, ZE, B, BW1, BW2, S%, R%, W | nein | nein | nein |
A75 | + | nein | nein |
A210, A220 | + | nein | nein |
ZS75, AZ, A109 | nein | nein | + |
Z% | + | nein | + |
A% | nein | nein | - |
PN/PPN, PB/PPB | nein | nein |
Tarife Zusatzversicherung | Männer | Frauen | Kinder |
---|---|---|---|
WG, ZG20, ZG30, ZG50, ZG70, ZGB, NH, PS0 - PS3, PSU, PE1 - PE3, SG1, SG2, SG1O, SG2O, V80, V09, 10, Alttarife (5A0, 5A1, 5A2, 6A, 6Z, 5S) | nein | nein | nein |
WGZ2, WGZ3, WGZ4 | - | - | nein |
ZH40, AG | + | nein | nein |
AG80, AGZ | nein | + | nein |
Gruppentarife (F- und M-Tarife) | Gesamt |
---|---|
WG, SG1, SG2, SGPG, ZG%, ZH40, ZGB, 10, NH | nein |
AGF, AGM, AGZF, AGZM | + |
Tarif Auslandsreise | Gesamt |
---|---|
AR | + |
Legende: "nein" = keine Beitragsanpassung | "+" = Beitragserhöhung | "-" = Beitragssenkung | "- / +" = Beitragssenkungen überwiegen | "+ / -" = Beitragserhöhungen überwiegen
Beiträge und Anpassungsprozentsätze der betroffenen Tarife
Die Beiträge in der Vollversicherung beziehen sich ausschließlich auf die neue Tarifwelt.
- Vollversicherung (A75, A109, A210, A220, ZS75, AZ)
- Zusatzversicherung (AG, AG80, AGZ, WGZ, ZH40)
- Gruppentarife (AG, AGZ) / K-Tarife
Beitragsentwicklung seit 1994 bzw. 1995
Aufgrund der geringen Anpassungen für 2014 hat sich auch die durchschnittliche Beitragsentwicklung der meisten Tarifkombinationen in der Langzeitbetrachtung auf gutem Niveau weiter verbessert. Nur bei Männern haben sich durch die Anpassung des Tarifs A75 die Langzeitbetrachtungen in den Kombinationen A75/ZS75/S101 bzw. S103 minimal verschlechtert. Wir haben für Sie eine Übersicht mit der Beitragsentwicklung wichtiger Tarifkombinationen zusammengestellt: A100 / AZ75 / S101 | A80 / AZ75 / S101 | A103 / AZ75 / S101 | A75 / ZS75 / S101 | A75 / ZS75 / S103 | A80B / AZ75 / S103.
Bitte beachten Sie: Die Beitragsentwicklung in der neuen Tarifwelt fällt durch die Portabilität der Alterungsrückstellung vergleichsweise höher aus.
Beitragslimitierungen für den Versichertenbestand
Durch den Einsatz von Mitteln aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige RfB) wird die Beitragsanpassung für den Versichertenbestand in bestimmten Tarifen auf eine Höchstgrenze limitiert. Sobald die Einzelheiten feststehen, informieren wir Sie zeitnah. Eine personenbezogene Limitierung der Anpassung in der Vollversicherung auf max. 9,9 % ist vom Treuhänder genehmigt.
SDK-Angebotssoftware Bisex-Tarife mit neuen Beiträgen ab KW 45
Die Integration der neuen ab 01.01.2014 geltenden Beiträge in KVT web erfolgt in KW 45. Ebenfalls ab KW 45 ist der Download von unserer offline-Version KVT win möglich.
Information über Ihren Versichertenbestand
Sie erhalten zwei Tage vorab am 20.11.2013 einen Durchschlag des Schreibens an die betroffenen Versicherungsnehmer und eine Information über den alten bzw. neuen Beitrag ab 2014. Sollten Sie eine SDK-Bestandsgröße von mehr als 2.500 Euro betreuen, erhalten Sie ferner eine csv-Datei mit folgenden Angaben:
- Vermittler- bzw. Vertreternummer des Maklers
- Versicherungsnummer
- Adresse Kunde (Vorname, Name, Straße, PLZ, Wohnort)
- Beitrag vorher (2013)
- Beitrag nachher (2014)
- Prozentuale Darstellung des Mehrbeitrags über + und -
Diese Datei wird Ihnen am 15.11.2013 per E-Mail zugesendet.
Zusätzlich zum Informationsschreiben erhalten die betroffenen Versicherungsnehmer ein Merkblatt „Informationen zur Beitragsänderung“. In diesem Merkblatt sind u. a. folgende Punkte beschrieben: Rechtsgrundlagen, Arbeitgeberzuschuss, Beitragsgarantie, Wechselrecht, gesetzlicher Vorsorgebeitrag, Höchstbeiträge, Wechsel der Beitragsgruppe, Angebot Beitragsentlassungstarif / Beitragssenkungsplan und Beitragssenkung im Alter.
Allgemeine Informationen: Wann werden Beiträge angepasst?
Wie in den AVB festgelegt, vergleicht die SDK zumindest einmal jährlich für jeden Tarif und für jede Beobachtungseinheit (Männer, Frauen, Kinder) die erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen. Ergibt diese Gegenüberstellung eine Abweichung von mehr als dem tariflich festgelegten Vomhundertsatz (für die SDK-Tarife 7,5 Prozent, mit Ausnahme der neueren Tarife A210, A220, Z250, Z260, NH, PS, WGZ, GKVP, G-, F- und M-Tarife 5 Prozent), werden alle Beiträge dieser Beurteilungseinheit überprüft und - soweit erforderlich - mit Zustimmung des unabhängigen Treuhänders an den veränderten Schadenverlauf angepasst.
Bei allen neu kalkulierten Tarifen/Beobachtungseinheiten liegt der Kalkulation die Sterbetafel PKV 2014 zugrunde, was sich jedoch beitraglich gegenüber der bisher verwendeten Sterbetafel kaum auswirkt.
In den Krankheitskostentarifen hängt der Schadenverlauf von der Entwicklung der Krankheitskosten ab. Diese werden maßgeblich von den Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, den Kosten des medizinischen Fortschritts und der Häufigkeit der Leistungsinanspruchnahme durch die Versicherten bestimmt.
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