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Beitragsanpassung 2019: Beitragsgarantie für Erwachsene in der neuen Vollversicherung

Beitragsanpassung 2019: Beitragsgarantie für Erwachsene in der neuen Vollversicherung

Zum 01.01.2019 bleiben die Neugeschäftsbeiträge für Erwachsene in unserer neuen Vollversicherung GesundheitsFAIR stabil. Bei Kindern führen die Anpassungen in Summe zu einer leichten Beitragssenkung. Auch die Gruppentarife und somit die betriebliche Krankenversicherung bleiben zum Jahreswechsel unverändert günstig.

Nachfolgend erhalten Sie eine ausführliche Zusammenstellung der absoluten und prozentualen Anpassungen betroffener Tarife im Neugeschäft sowie die langfristige Entwicklung ausgewählter Tarifkombinationen seit 1994.

Nur eine Änderung im Neugeschäft der Vollversicherung GesundheitsFAIR

Bei Kindern gleichen Senkungen in den stationären Tarifen eine Erhöhung bei den Zahntarifen in der Vollversicherung Gesundheitsfair mindestens aus. Für alle anderen Tarife im Programm GesundheitsFAIR für Kinder und Erwachsene gilt eine Beitragsgarantie mindestens für das Jahr 2019. Nachfolgend erhalten Sie die geänderten Beiträge für Kinder:

Alte Vollversicherung FLEXOprivat: Einzelne Tarife in Bisex (Alte und Neue Welt) sowie Unisex teilweise stärker betroffen

Um welche Tarife es sich dabei handelt, haben wir Ihnen in unseren News v. 29.08.2018 bereits angekündigt. In KW46 erhalten Sie wie gewohnt die detaillierten Infos über Ihr von der BAP betroffenen Kunden per E-Mail. Für Informationen wenden Sie sich gerne an Ihren SDK-Maklerbetreuer. 

Pflegeergänzungsversicherung: Absicherung über alle Pflegegrade in der Summe kaum verändert

In der Pflegeergänzungsversicherung ergeben sich Anpassungen ausschließlich in den Unisex-Tarifen PG. Hier gibt es für die Pflegegrade 5 (ambulant) sowie für die Pflegegrade 4 und 5 (stationär, mit und ohne Dynamik) teils spürbare Erhöhungen. Dem stehen in den Pflegegraden 1 bis 3 teils deutliche Beitragssenkungen gegenüber. 

Zusatzversicherung: Sowohl moderate Anpassungen als auch Reduzierungen

In der Zusatzversicherung (Bisex) sinken die Beiträge für Frauen und Männer im Zahnbereich (ZG, ZGB) für nahezu alle Altersstufen. Im Tarif SG2 kommt es für Männer wie Frauen zu Beitragssenkungen und -erhöhungen. Dies gilt weitestgehend auch für die Unisex-Tarife. Tarif NH erhöht sich für Frauen (Bisex) und Erwachsene (Unisex).

Krankentagegelder: Lange Karenzzeiten mit hohen Anpassungssätzen

Beim Krankentagegeld wird im Bisex-Bereich der Beitrag für Tarif TA2 für Männer und TA52 für Frauen erhöht. Für Frauen kommt es in den Varianten TA4, TA6 und TA13 und TA26 fast ausschließlich zu Beitragssenkungen. Im Unisex-Bereich wird nur Tarif TA2u spürbar nach oben angepasst.

Gruppentarife (F- und M-Tarife) und BKV bleiben stabil

Alle Gruppentarife für Ihr Firmengeschäft bleiben zum 01.01.2019 unverändert und damit beitragsstabil.

Auslandsreisekrankenversicherung

Unsere Auslandsreisekrankenversicherung aus dem Programm PrivatEXTRA bleibt 2019 unverändert.

Rechnungszins auf 2,4 Prozent gesenkt

Bei allen angepassten Tarifen wurde im Rahmen der Anpassung der Voll- und Ergänzungsversicherungen der Rechnungszins auf 2,4 Prozent abgesenkt. Trotz des niedrigeren Rechnungszinses, der rechnerisch zu höheren Beiträgen führt, gab es in einigen Tarifen und Beobachtungseinheiten eine Senkung der Beiträge.

In einigen Tarifen ist der Anpassungsbedarf bei dieser BAP 2019 auch deshalb etwas größer, weil diese Tarife schon seit mehreren Jahren nicht mehr angepasst wurden. Grund hierfür ist der sogenannte „auslösende Faktor“, welcher erst in 2018 überschritten wurde und somit einen „Nachholeffekt“ ausgelöst hat.

Weitere Infos zur BAP

Als weiterführende Informationen zur BAP bieten wir Ihnen eine Entscheidungshilfe zum Tarifwechsel (0.169) und Fakten zur BAP (0.169b) an.

Kundenanschreiben: Versand in Tranchen schon ab 12.11.2018

Die Anschreiben an unsere Kunden werden in Tranchen ab dem 12.11.2018 versendet. Zusätzlich zum Informationsschreiben erhalten die betroffenen Versicherungsnehmer ein Merkblatt „Informationen zur Beitragsänderung“. In diesem Merkblatt sind u. a. folgende Punkte beschrieben: Rechtsgrundlagen, Arbeitgeberzuschuss, Beitragsgarantie, Wechselrecht, gesetzlicher Vorsorgebeitrag, Höchstbeiträge, Wechsel der Beitragsgruppe, Angebot Beitragsentlassungstarif / Beitragssenkungsplan und Beitragssenkung im Alter.

SDK-Angebotssoftware mit neuen Beiträgen ab 14.11.2018 verfügbar

Die Integration der neuen ab 01.01.2019 geltenden Beiträge in KVT web erfolgt zum 14.11.2018. Der Download unserer Offline-Version KVTwin ist ebenfalls ab KW43 möglich.
Angebote für Erwachsene Vollversicherungskunden sind jederzeit rechenbar, da die Beiträge stabil bleiben.

Information über Ihren Versichertenbestand per PDF-Datei

Wie im vergangenen Jahr erhalten Sie auch dieses Jahr das Anpassungsanschreiben an die betroffenen Versicherungsnehmer und eine Information über den alten bzw. den neuen Beitrag ab 2019 vorab als PDF-Datei. In der Gruppenversicherung erhalten Sie das Anschreiben an die Gruppenversicherungspartner (GV-Partner) ebenfalls als PDF-Datei.

Zudem erhalten Sie eine csv-Datei mit folgenden Angaben:

  • Vermittler- bzw. Vertreternummer des Maklers
  • Versicherungsnummer
  • Adresse Kunde (Vorname, Name, Straße, PLZ, Wohnort)
  • Beitrag vorher (2018)
  • Beitrag nachher (2019)
  • Prozentuale Darstellung des Mehrbeitrags über + und -

Diese Datei wird Ihnen spätestens am 16.11.2018 per E-Mail zugesendet.

Langfristige Beitragsentwicklung seit 1994 bzw. 1995 auf unverändert gutem Niveau

Auch nach den Anpassungen für 2019 bewegt sich die durchschnittliche Beitragsentwicklung der meisten Tarifkombinationen in der Langzeitbetrachtung weiterhin auf einem guten Niveau. Wir haben für Sie eine Übersicht mit der Beitragsentwicklung wichtiger Tarifkombinationen zusammengestellt: 
A100 / AZ75 / S101 | A80 / AZ75 / S101 | A103 / AZ75 / S101 | A75 / ZS75 / S101 | A75 / ZS75 / S103 | A80B / AZ75 / S103.

Bitte beachten: Die Beitragsentwicklung in der neuen Tarifwelt fällt durch die Portabilität der Alterungsrückstellung vergleichsweise höher aus.

Beitragslimitierungen für den Versichertenbestand

Durch den Einsatz von Mitteln aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige RfB) soll die Beitragsanpassung für den Versichertenbestand in bestimmten Tarifen auf eine Höchstgrenze limitiert werden. 

Bei der Festlegung der Beitragslimitierungen haben wir tarifbezogene und personenbezogene Werte festgelegt. Zur Wahrung der besonderen Belange der älteren Versicherten haben wir dabei in den Tarifen der Krankheitskostenvollversicherung für Personen ab Alter 65 Jahre in der Regel eine stärkere Limitierung als bei Personen unter 65 Jahren vorgesehen.

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