Archiv Geschäftspartnerinformationen
Mitteilung vom 31.10.2019
Beitragsanpassung 2020: Beitragsgarantie für Erwachsene in der neuen Vollversicherung
Für Erwachsene haben wir in unserer neuen Vollversicherung GesundheitsFAIR eine Beitragsgarantie bis Ende 2020 gegeben. Die Neugeschäftsbeiträge bleiben zum 01.01.2020 stabil. Auch die Gruppentarife und somit die betriebliche Krankenversicherung bleiben zum Jahreswechsel unverändert günstig.
Eine Beitragsanpassung ist dagegen in einigen Beobachtungseinheiten der „alten“ Vollversicherung FLEXOprivat, der Zusatzversicherung und der Pflegezusatzversicherung notwendig.
Nachfolgend erhalten Sie eine ausführliche Zusammenstellung der absoluten und prozentualen Anpassungen betroffener Tarife im Neugeschäft sowie die langfristige Entwicklung ausgewählter Tarifkombinationen seit 1994.
GesundheitsFAIR
In der neuen Vollversicherung GesundheitsFAIR gibt es Änderungen nur bei Kindern, für das Neugeschäft mit Erwachsenen wurde bereits frühzeitig eine Beitragsgarantie bis Ende 2020 ausgesprochen. Unverändert bleibt auch der Beitragsentlastungstarif BE. Bei den Anpassungen für Kinder handelt es sich um ein Plus ausschließlich in den Tarifen AM10 und AM11.
Unisex-Tarife „alte“ Vollversicherung FLEXOprivat
Die Beitragsanpassung beschränkt sich in den ambulanten Tarifen bei Erwachsenen auf die Tarife A103u und A210u. Bei Kindern werden alle A-Tarife angepasst mit den Ausnahmen A80u, A75u, A210u, A220u und A%u.
Unverändert stabil bleiben dagegen alle stationären Tarife. Für Kinder wird Tarif S102 nach stabilem Beitrag im Vorjahr diesmal sogar günstiger.
BISEX-Tarife (FLEXOprivat)
Besonders gut sieht es bei den ambulanten Tarifen für Männer aus. Hier wird lediglich A103 angepasst. Alle anderen Tarife bleiben unverändert.
Frauen sind ambulant von einer Anpassung nur im A80 betroffen, Kinder in den Tarifen A100, A80B, A103, A105, A107 und A109. Für Kinder bleibt der A80 dagegen unverändert.
Bei den stationären Tarifen bleiben der S101 bei Männern und der S102 bei Frauen stabil, bei Kindern S101 und S103. Beide Tarife wurden für Kinder letztes Jahr günstiger, dieses Jahr ist es der Tarif S102.
Langfristige Beitragsentwicklung seit 1994 bzw. 1995 auf gutem Niveau
Auch nach den Anpassungen für 2020 bewegt sich die durchschnittliche Beitragsentwicklung der meisten Tarifkombinationen in der Langzeitbetrachtung weiterhin auf einem guten Niveau. Wir haben für Sie eine Übersicht mit der Beitragsentwicklung wichtiger Tarifkombinationen zusammengestellt:
A100 / AZ75 / S101 | A80 / AZ75 / S101 | A103 / AZ75 / S101 | A75 / ZS75 / S101 | A75 / ZS75 / S103 | A80B / AZ75 / S103.
Bitte beachten: Die Beitragsentwicklung in der neuen Tarifwelt fällt durch die Portabilität der Alterungsrückstellung vergleichsweise höher aus.
Beitragsanpassung in der Pflegepflichtversicherung
Nachdem die letzte Beitragsanpassung auf eine veränderte Gesetzeslage zurückzuführen war, ist in diesem Jahr das Anspringen des auslösenden Faktors Risiko für die Beitragsanpassung in der Pflegepflichtversicherung für Normalversicherte verantwortlich. Bei Bestandskunden hängt die Höhe der Anpassung im Wesentlichen vom Alter des Kunden bzw. von der Versicherungsdauer ab.
Durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der sozialen Pflegeversicherung wird eine Anpassung des Höchstbeitrages der privaten Pflegepflichtversicherung an den der sozialen Pflegeversicherung vorgenommen. Die neuen Höchstbeiträge der privaten Pflegepflichtversicherung erhalten Sie mit einer separaten Außendienstinformation.
Pflegeergänzungsversicherung
In der Pflegeergänzung werden die Bisex-Tarife PG in allen Beobachtungseinheiten, die Tarife PEV3 und PEV4 nur für Männer und Frauen angepasst. In der Unisex-Variante PGu betrifft die Anpassung nur Kinder.
Ergänzungsversicherung
In der Ergänzungsversicherung ist der Anpassungsbedarf überschaubar. Angepasst wird im Zahnbereich nur der Tarif ZH40 für Erwachsene/Männer/Frauen, und selbst da kann es auch Beitragssenkungen geben. Letzteres gilt stationär auch für den Tarif SG1 (Bisex, Frauen) und ambulant für Tarif WG (Bisex, Männer).
Krankentagegelder bleiben unverändert
Keine Beitragsanpassung gibt es bei den Varianten des Krankentagegeldes Tarife TA.
Nur beim Krankenhaustagegeld Tarif 10 tut sich etwas: Die Beiträge für Erwachsene (Unisex) und Männer/Frauen (Bisex) werden in fast allen Eintrittsaltern gesenkt.
Gruppentarife (F- und M-Tarife) und BKV bleiben stabil
Alle Gruppentarife der Betrieblichen Krankenversicherung für Ihr Firmengeschäft bleiben zum 01.01.2020 unverändert und damit beitragsstabil.
Auslandsreisekrankenversicherung
Unsere Auslandsreisekrankenversicherung aus dem Programm PrivatEXTRA bleibt 2020 unverändert.
Rechnungszins auf 2,3 Prozent gesenkt
Bei allen angepassten Tarifen wurde im Rahmen der Anpassung der Voll- und Ergänzungsversicherungen der Rechnungszins auf 2,3 Prozent abgesenkt. Trotz des niedrigeren Rechnungszinses, der rechnerisch zu höheren Beiträgen führt, gab es in einigen Tarifen und Beobachtungseinheiten eine Senkung der Beiträge.
In einigen Tarifen ist der Anpassungsbedarf bei dieser BAP 2020 auch deshalb etwas größer, weil diese Tarife schon seit mehreren Jahren nicht mehr angepasst wurden. Grund hierfür ist der sogenannte Auslösende Faktor, welcher erst in 2019 überschritten wurde und somit einen „Nachholeffekt“ ausgelöst hat
Weitere Infos zur BAP
Als weiterführende Informationen zur BAP bieten wir Ihnen eine Entscheidungshilfe zum Tarifwechsel (0.169) und Fakten zur BAP (0.169b) an.
Kundenanschreiben: Versand in Tranchen schon ab 12.11.2019
Die Anschreiben an unsere Kunden werden in Tranchen ab dem 12.11.2019 versendet. Zusätzlich zum Informationsschreiben erhalten die betroffenen Versicherungsnehmer ein Merkblatt „Informationen zur Beitragsänderung“ (1.490). In diesem Merkblatt sind u. a. folgende Punkte beschrieben: Rechtsgrundlagen, Arbeitgeberzuschuss, Beitragsgarantie, Wechselrecht, gesetzlicher Vorsorgebeitrag, Höchstbeiträge, Wechsel der Beitragsgruppe, Angebot Beitragsentlassungstarif / Beitragssenkungsplan und Beitragssenkung im Alter.
SDK-Angebotssoftware mit neuen Beiträgen ab 14.11.2019 verfügbar
Die Integration der neuen ab 01.01.2020 geltenden Beiträge in KVT web erfolgt zum 14.11.2019. Der Download unserer Offline-Version KVTwin ist ebenfalls ab KW46 möglich.
Angebote für erwachsene Vollversicherungskunden sind jederzeit rechenbar, da die Beiträge stabil bleiben.
Information über Ihren Versichertenbestand per PDF-Datei
Wie im vergangenen Jahr erhalten Sie auch dieses Jahr das Anpassungsanschreiben an die betroffenen Versicherungsnehmer und eine Information über den alten bzw. den neuen Beitrag ab 2020 vorab als PDF-Datei. In der Gruppenversicherung erhalten Sie das Anschreiben an die Gruppenversicherungspartner (GV-Partner) ebenfalls als PDF-Datei.
Zudem erhalten Sie eine csv-Datei mit folgenden Angaben:
- Vermittler- bzw. Vertreternummer des Maklers
- Versicherungsnummer
- Adresse Kunde (Vorname, Name, Straße, PLZ, Wohnort)
- Beitrag vorher (2019)
- Beitrag nachher (2020)
- Prozentuale Darstellung des Mehrbeitrags über + und -
Diese Datei wird Ihnen spätestens in KW 46 per E-Mail zugesendet.
Tarifbezogene und personenbezogene Limitierung
Durch den Einsatz von Mitteln aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (er-folgsabhängige und erfolgsunabhängige RfB) soll die Beitragsanpassung für den Versichertenbestand in bestimmten Tarifen auf eine Höchstgrenze limitiert werden.
Bei der Festlegung der Beitragslimitierungen haben wir tarifbezogene und personen-bezogene Werte festgelegt. Zur Wahrung der besonderen Belange der älteren Versicherten haben wir dabei in den Tarifen der Krankheitskostenvollversicherung für Personen ab Alter 65 Jahre in der Regel eine stärkere Limitierung als bei Personen unter 65 Jahren vorgesehen.
News empfehlen
Empfehlen Sie diese News.
* Bitte füllen Sie mindestens die markierten Pflichtfelder aus