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Mitteilung vom 16.08.2018
Beitragsanpassung auch in der privaten Pflegepflichtversicherung
Der Bundesgesundheitsminister hat für die soziale Pflegepflichtversicherung (SPV) bereits eine notwendige Erhöhung des Beitragssatzes um mindestens 0,3 Prozentpunkte angekündigt. Auch in der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) wird es zum 01.01.2019 eine Beitragsanpassung geben. Dies betrifft alle privaten Krankenversicherer gleichermaßen.
Diese Information zu einem frühen Zeitpunkt ist wichtig für die Planung Ihres Jahresschlussgeschäfts. Für den Verkauf der Krankenvollversicherung erinnern wir Sie in diesem Zusammenhang gerne an unsere Beitragsgarantie für Erwachsene in unserem Programm GesundheitsFAIR.
Die letzte Beitragsanpassung in der PPV war auf eine geänderte Gesetzeslage zurückzuführen, als das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) in Kraft trat. Dieses Mal ist eine Steigerung der Leistungsausgaben verantwortlich. Eine private Ergänzungsversicherung bleibt ungeachtet der Beitragsentwicklung in der verpflichtenden „Grundabsicherung“ so wichtig wie eh und je.
Anpassung der PPV zum 01.01.2019
Zum 01.01.2019 wird es eine Anpassung der Beiträge in der Privaten Pflegepflichtversicherung geben. Eine Steigerung der Leistungsausgaben im Pflegebereich führt zum Anspringen des auslösenden Faktors. Ursache hierfür sind Kostensteigerungen als Folge der Leistungsausweitung im Rahmen des PSG II. Hinzu kommt bedingt durch die dauerhafte Niedrigzinsphase an den Kapitalmärkten eine Absenkúng des Rechnungszinses, die wir im Rahmen der BAP jetzt auch in der Privaten Pflegepflichtversicherung kalkulatorisch berücksichtigen.
Alle privaten Krankenversicherer sind betroffen
Da es sich um einen sogenannten Pooltarif des Verbands der privaten Krankenversicherung handelt, sind alle privaten Krankenversicherer von dieser Anpassung betroffen:
- Eine Aussage über die Höhe der Anpassung bei den Neugeschäftsbeiträgen ist im Moment noch nicht möglich.
- Bei Bestandskunden hängt die Höhe der Anpassung im Wesentlichen vom Alter des Kunden sowie von der Versicherungsdauer ab. Eine pauschale Aussage zur durchschnittlichen Anpassungshöhe kann auch hier noch nicht getroffen werden.
Die nachfolgende Grafik zeigt die Beitragsentwicklung in der PPV und der SPV seit ihrer Einführung und die Prognose für die kommenden Jahre. Für die PPV wurde der Eintrittsbeitrag eines 40-Jährigen gewählt, für die SPV der Beitrag eines freiwillig versicherten Angestellten. Durch die kontinuierlich steigende Beitragsbemessungsgrenze erhöht sich dessen Beitrag zur SPV stetig.
Aus der Grafik lässt sich gut erkennen, dass der Beitrag in der sozialen Pflegepflichtversicherung fast während der gesamten Dauer ihres Bestehens auf einem höheren Niveau lag als die Private Pflegepflichtversicherung. Im Laufe von gut 20 Jahren hat sich eine „Beitragsschere“ aufgetan, die eindeutig für die PPV spricht.
Beitragsvorteil der PPV bleibt bestehen
Und dies wird bezogen auf den Höchstbeitrag in der SPV Prognosen zufolge auch so bleiben: Der neue Bundesgesundheitsminister hat bereits eine weitere Anhebung des Beitragssatzes in der SPV um mindestens 0,3 Prozentpunkte angekündigt. Allein aus der Differenz zwischen PPV-Beitrag und SPV-Höchstbeitrag ließe sich die verpflichtende „Teilkasko“ mit einer Ergänzungsversicherung zur Premiumabsicherung ausbauen. Damit wäre im Bedarfsfall die vorhandene Pflegelücke geschlossen
Gute private Pflegezusatzversicherung bleibt unerlässlich
Die Leistungen in der PPV und der SPV sind identisch. Das steigende Kostenniveau im Bereich der Pflegeleistungen und auch die demographische Entwicklung in der Bevölkerung wird auch in Zukunft eine gute und verlässliche Pflegezusatzversicherung wichtiger denn je erscheinen lassen.
Sprechen Sie Ihre Kunden unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind, unbedingt an: Tarif PG ist unser flexibles und leistungsstarkes Pflegeergänzungsprodukt (Tarif PG) aus unserem Programm PflegeSTARK. Wichtige Leistungsverbesserungen haben wir Ihnen in unseren News vom 03.07.2018 bereits vorgestellt.
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