Archiv Geschäftspartnerinformationen
Mitteilung vom 19.08.2013
Beitragsrückerstattung: SDK zahlt für 2012 rund 30 Mio. Euro zurück
In der 34. Kalenderwoche erhalten rund 42.700 anspruchsberechtigte Mitglieder der SDK die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (BRE) für das Geschäftsjahr 2012. Am 21.08.2013 kündigen wir die Auszahlung schriftlich an.
Insgesamt ca. 50.000 versicherte Personen freuen sich dieses Jahr über ein zusätzliches „Urlaubsgeld“ in Form der Barausschüttung. Das Gesamtvolumen liegt wie im Vorjahr bei rund 30 Mio. Euro.
Wer bekommt Geld zurück? | 42.700 Verträge bzw. über 50.000 versicherte Personen |
Welche Tarife werden berücksichtigt? | A, AZ, ZS75, Z, ZE, B, BW1, BW2, 5A, AG, AG80, AG8K |
Wie viel wird erstattet? | 3 volle Monatsbeiträge aus genannten Tarifen |
Was sind die Voraussetzungen? | Schadenfreiheit in 2012 und kein Ruhen des Vertrags bei gleichzeitiger Nichtzahlung der Beiträge im Sinne des § 193 Abs. 6 VVG. . Außerdem muss der Vertrag auch zum 30.06.2013 ohne Zahlungsverzug bestanden haben. |
Wann wird ausbezahlt? | KW 34/2013 |
Versand des Anschreibens: | 21.08.2013 |
Broschüre erklärt die Ermittlung der Beitragsrückerstattung
Über die Höhe und Modalitäten der individuellen BRE werden unsere Mitglieder mit Schreiben vom 21.08.2013 informiert. Diesem Schreiben liegen ein Info-Flyer (1.900), der das Berechnungsschema nachvollziehbar erklärt, und eine Antwortkarte für Empfehlungen bei. Liegt uns eine Einzugsermächtigung für den Beitrag vor, so überweisen wir die BRE auf das Beitragskonto, gegebenenfalls unter Anrechnung eines eventuellen Beitragsrückstands. Alle anderen Anspruchsberechtigten erhalten einen Verrechnungsscheck.
Wichtiges Differenzierungsmerkmal der SDK: Hohe Rückerstattung bereits von Anfang an
Die SDK zahlt bereits nach dem ersten leistungsfreien Kalenderjahr eine hohe Rückerstattung und unterscheidet sich dadurch von vielen Mitbewerbern. Bei den meisten Mitbewerbern, die mit vier und mehr Monatsbeiträgen locken, braucht der Kunde drei und mehr leistungsfreie Jahre in Folge. Wird dann einmal eine Leistung beansprucht, beginnt die Staffelung mit anfangs niedriger Rückerstattung wieder von vorne.
Man könnte auch sagen: Die SDK hält, was andere versprechen, bereits von Anfang an.
SDK-Mitglieder sind also klar im Vorteil: Wer bei der SDK eine Leistung in Anspruch nimmt, kann bei anschließender Leistungsfreiheit – im Sinne der genannten Voraussetzungen – schnell wieder drei Monatsbeiträge zurückerstattet bekommen.
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