Archiv Geschäftspartnerinformationen
Mitteilung vom 15.08.2019
Beitragsrückerstattung: SDK zahlt für 2018 rund 27,5 Mio. Euro zurück
In der 33. Kalenderwoche erhalten rund 38.350 anspruchsberechtigte Mitglieder der SDK die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (BRE) für das Geschäftsjahr 2018. Am 15.08.2019 haben wir die Auszahlung schriftlich angekündigt.
Insgesamt ca. 46.301 versicherte Personen freuen sich dieses Jahr über ein zusätzliches „Urlaubsgeld“ in Form der Barausschüttung. Das Gesamtvolumen liegt bei rund 27,5 Mio. Euro.
Broschüre erklärt die Ermittlung der Beitragsrückerstattung
Über die Höhe und Modalitäten der individuellen BRE wurden unsere Mitglieder mit Schreiben am 15.08.2019 informiert. Diesem Schreiben lag ein Info-Flyer (1.900) bei, der das Berechnungsschema nachvollziehbar erklärt.
Liegt uns eine Einzugsermächtigung für den Beitrag vor, so überweisen wir die BRE auf das Beitragskonto, gegebenenfalls unter Anrechnung eines eventuellen Beitragsrückstands. Alle anderen Anspruchsberechtigten erhalten einen Verrechnungsscheck.
Vorsorgetarif VP kann Anspruch auf BRE erhalten
Versicherte, die noch keinen Tarif VP versichert haben und Werbesendungen nicht widersprochen haben, erhalten zusätzlich einen entsprechenden Flyer zum Vorsorgetarif VP aus unserem Programm PrivatEXTRA. Wer z.B. die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen über diesen Tarif erstatten lässt, der kann dadurch seinen Anspruch auf Beitragsrückerstattung aus den Vollversicherungstarifen erhalten.
Wichtiges Differenzierungsmerkmal der SDK: Hohe Rückerstattung bereits von Anfang an
Die SDK zahlt bereits nach dem ersten leistungsfreien Kalenderjahr eine hohe Rückerstattung und unterscheidet sich dadurch von vielen Mitbewerbern.
Bei den meisten Mitbewerbern, die mit vier und mehr Monatsbeiträgen locken, braucht der Kunde drei und mehr leistungsfreie Jahre in Folge. Wird dann einmal eine Leistung beansprucht, beginnt die Staffelung mit anfangs niedriger Rückerstattung wieder von vorne.
Man könnte auch sagen: Die SDK hält, was andere versprechen, bereits von Anfang an.
SDK-Mitglieder sind also klar im Vorteil: Wer bei der SDK eine Leistung in Anspruch nimmt, kann bei anschließender Leistungsfreiheit – im Sinne der genannten Voraussetzungen – schnell wieder drei Monatsbeiträge zurückerstattet bekommen.
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