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Mitteilung vom 28.07.2020
Beitragsrückerstattung: SDK zahlt für 2019 rund 27 Mio. Euro zurück
In der 35. Kalenderwoche erhalten rund 38.490 anspruchsberechtigte Mitglieder der SDK die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (BRE) für das Geschäftsjahr 2019. Am 20.08.2020 kündigen wir die Auszahlung schriftlich an.
Broschüre erklärt die Ermittlung der Beitragsrückerstattung
Über die Höhe und Modalitäten der individuellen BRE werden unsere Mitglieder mit Schreiben am 20.08.2020 informiert. Diesem Schreiben liegt ein Info-Flyer (1.902) bei, der das Berechnungsschema nachvollziehbar erklärt sowie ein Flyer mit Informationen zur SDK-App.
Liegt uns eine Einzugsermächtigung für den Beitrag vor, so überweisen wir die BRE auf das Beitragskonto, gegebenenfalls unter Anrechnung eines eventuellen Beitragsrückstands. Alle anderen Anspruchsberechtigten erhalten einen Verrechnungsscheck.
Wichtiges Differenzierungsmerkmal der SDK: Hohe Rückerstattung bereits von Anfang an
Die SDK zahlt bereits nach dem ersten leistungsfreien Kalenderjahr eine hohe Rückerstattung und unterscheidet sich dadurch von vielen Mitbewerbern.
Bei den meisten Mitbewerbern, die mit vier und mehr Monatsbeiträgen locken, braucht der Kunde drei und mehr leistungsfreie Jahre in Folge. Wird dann einmal eine Leistung beansprucht, beginnt die Staffelung mit anfangs niedriger Rückerstattung wieder von vorne.
Man könnte auch sagen: Die SDK hält, was andere versprechen. Und das bereits von Anfang an.
SDK-Mitglieder sind also klar im Vorteil: Wer bei der SDK eine Leistung in Anspruch nimmt, kann bei anschließender Leistungsfreiheit – im Sinne der genannten Voraussetzungen – schnell wieder drei Monatsbeiträge zurückerstattet bekommen.
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