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Mitteilung vom 27.07.2022
Beitragsrückerstattung: SDK zahlt für 2021 rund 28 Mio. Euro zurück
In der 36. Kalenderwoche erhalten 38.409 anspruchsberechtigte Mitglieder der SDK die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (BRE) für das Geschäftsjahr 2021. Am 03.08.2022 kündigen wir die Auszahlung schriftlich an.
Insgesamt ca. 46.075 versicherte Personen freuen sich dieses Jahr über ein zusätzliches „Urlaubsgeld“ in Form der Barausschüttung. Das Gesamtvolumen liegt bei rund 28 Mio. Euro.
Broschüre erklärt die Ermittlung der Beitragsrückerstattung
Über die Höhe und Modalitäten der individuellen BRE werden unsere Mitglieder mit Schreiben am 03.08.2022 informiert. Diesem Schreiben liegt ein Info-Flyer (1.902/07.22) bei, der das Berechnungsschema nachvollziehbar erklärt. Der Flyer enthält auch einen Link bzw. einen QR-Code zu einer Kundenbefragung zum Thema Beitragsrückerstattung.
Liegt uns eine Einzugsermächtigung für den Beitrag vor, so überweisen wir die BRE auf das Beitragskonto, gegebenenfalls unter Anrechnung eines eventuellen Beitragsrückstands. Alle anderen Anspruchsberechtigten erhalten einen Verrechnungsscheck.
Wichtiges Differenzierungsmerkmal der SDK: Hohe Rückerstattung bereits von Anfang an
Die SDK zahlt bereits nach dem ersten leistungsfreien Kalenderjahr eine hohe Rückerstattung und unterscheidet sich dadurch von vielen Mitbewerbern.
Bei den meisten Mitbewerbern, die mit vier und mehr Monatsbeiträgen locken, braucht der Kunde drei und mehr leistungsfreie Jahre in Folge. Wird dann einmal eine Leistung beansprucht, beginnt die Staffelung mit anfangs niedriger Rückerstattung wieder von vorne.
Man könnte auch sagen: Die SDK hält, was andere versprechen. Und das bereits von Anfang an.
SDK-Mitglieder sind also klar im Vorteil: Wer bei der SDK eine Leistung in Anspruch nimmt, kann bei anschließender Leistungsfreiheit – im Sinne der genannten Voraussetzungen – schnell wieder drei Monatsbeiträge zurückerstattet bekommen.
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