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Mitteilung vom 03.07.2018
Bessere Leistungen in der Pflegeergänzung ohne Mehrbeitrag
Aktualisierte Versicherungsbedingungen (AVB) sorgen für Leistungsverbesserungen ohne Mehrbeitrag in den Pflegetarifen PG für Bestandsversicherte und Neumitglieder.
Im Zuge der Marktbeobachtung haben wir die Tarifleistungen unserer Pflegeergänzungstarife PG erfolgreich auf Verbesserungspotenzial hin geprüft. Im Neugeschäft profitieren Mitglieder seit 1.6.2018 von spürbaren Verbesserungen ohne Mehrbeitrag. Für Bestandsversicherte wirken die Verbesserungen, sobald sie gegenüber den Mitgliedern kommuniziert wurden. Dies erfolgt voraussichtlich im Laufe des Monats September.
Leistungsverbesserungen ohne Mehrbeitrag:
- Unbegrenzt rückwirkende Leistung im Pflegefall
Unabhängig davon, wann der Einstufungsnachweis über den Grad der Pflegebedürftigkeit bei der SDK eingereicht wird, leistet der Tarif PG ab dem Zeitpunkt, an dem die inländische gesetzliche oder private Pflegepflichtversicherung leistet bzw. ab Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Diese erfolgt durch einen Arzt, der von der SDK beauftragt wurde. - Weltweite Geltung
Der Versicherungsschutz des Tarifs PG greift weltweit: Die Begrenzung auf die Länder der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und die Schweiz entfällt. - Pflege in Folge einer Suchterkrankung
Der Tarif PG leistet auch dann, wenn eine Suchterkrankung der Auslöser für den Pflegefall ist. Dies war bisher nicht der Fall. - Verkürzte Mindestversicherungsdauer
Die Mindestversicherungsdauer des Tarifs PG wurde von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt.
Die genannten Leistungsverbesserungen stärken die Pflegeergänzungsversicherung PG der SDK im Wettbewerb und werden sich auch auf künftige Ratings positiv auswirken.
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