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Betriebliche Krankenversicherung bleibt trotz steuerlicher Änderung attraktiv

Betriebliche Krankenversicherung bleibt trotz steuerlicher Änderung attraktiv

Die Betriebliche Krankenversicherung (BKV) bleibt trotz veränderter steuerlicher Behandlung von AG-finanzierten Beiträgen ein hochinteressantes Wachstumsfeld. Durch das BFH-Urteil vom 14.04.2011 wurde entschieden, dass es sich bei arbeitgeberfinanzierten Beiträgen zur bKV unter bestimmten Voraussetzungen um Sachlohn handelt. Mit dem BMF-Schreiben vom 10.10.2013 vertritt die Finanzverwaltung nun eine andere Auffassung.

Arbeitgeberfinanzierte Beiträge zur bKV gelten nicht mehr als Sachbezug

Mit Schreiben vom 10.10.2013 informierte das Bundesministerium für Finanzen (BMF) die Länderfinanzbehörden, dass ab 01.01.2014 die arbeitgeberfinanzierten Beiträge zur BKV nicht mehr als Sachbezüge gelten. Eine Stellungnahme unserer Steuer-Fachabteilung finden sie hier. Der PKV-Verband arbeitet an einer schnellstmöglichen Klärung der Sachlage, die diese überraschende Entscheidung des BMF mit sich bringt.

Unverändert exzellente Marktchancen

Trotz der geänderten Sachlage bleibt es dabei: Es gibt viele gute Gründe, warum das Thema „Gesundheit im Unternehmen“ Ihnen weiterhin exzellente Marktchancen bietet.

Geldwerter Vorteil ist günstiger als eine private Absicherung

Wenn ein Arbeitnehmer den arbeitgeberfinanzierten Beitrag als geldwerten Vorteil versteuern muss, ist dies immer noch deutlich vorteilhafter als eine private Absicherung.

Beispiel für einen AG-finanzierten Beitrag von monatlich 30 Euro:

Unter der Annahme eines Steuersatzes von 30 % bedeuten die künftig anfallenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ab 2014 eine zusätzliche Belastung von ca. 15 Euro. Privat müsste der Arbeitnehmer für den gleichen Versicherungsschutz ca. 60 Euro von seinen Nettoeinkünften ( = ca. 120 Euro Bruttogehalt vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsabgaben) aufwenden, da unsere BKV-Beiträge um durchschnittlich 50 % günstiger sind! Dazu ein entsprechender Beitragsvergleich.

Alternative Pauschalversteuerung nach § 40 EStG

Der Arbeitgeber kann zudem weiterhin die Pauschalversteuerung nach § 40 EStG nutzen. Diese Möglichkeit wird bereits heute in vielen Fällen wahrgenommen, denn die Sachbezüge sind häufig bereits anderweitig ausgeschöpft. Die genauen Regelungen – auch der dabei mögliche Vorteil der Sozialversicherungsfreiheit – werden hier nochmals kurz erläutert.

Reduzierte Fehlzeiten, Motivation, Mitarbeiterbindung

Unsere Betriebliche Krankenversicherung bietet zusätzliche hochinteressante „Highlights“ für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Nachfolgend die wichtigsten:

  • Verzicht auf die Gesundheitsprüfung schon ab einer Betriebs-/Gruppengröße von 5 gesetzlich krankenversicherten Mitarbeitern möglich!
  • Beitragsvorteile von durchschnittlich 50 % gegenüber den Normaltarifen
  • Familienangehörige können zu den gleichen Konditionen (identische Beitragsvorteile / keine Gesundheitsprüfung)  mitversichert werden.

Insgesamt erhält der Arbeitgeber mit der BKV deutlich bessere Chancen bei der Gewinnung und Bindung von qualifizierten Fachkräften. Er kann sich als „sozialer Arbeitgeber“ im Markt positionieren, dem die Gesundheit seiner Mitarbeiter wichtig ist. Dies bringt klare Vorteile im Wettbewerb um Fachkräfte. Die Reduzierung der Krankheitskosten und Fehlzeiten sowie die Motivation und Zufriedenheit der Mitarbeiter zählen ebenfalls zu den Vorteilen einer BKV. Denn gesunde und glückliche Mitarbeiter sind das wichtigste Kapital für den Arbeitgeber!

SDK: Bereits über 2.000 Gruppenverträge im Bestand

Immer mehr Arbeitgeber vertrauen der BKV der SDK. Im Oktober 2013 haben wir die Marke von 2.000 Gruppenverträge überschritten!

Mit neuen Vorteilen starten wir in die nächsten 1.000 Rahmenverträge: Ab November 2013 entfallen die Wartezeiten bei der obligatorischen BKV schon ab einer Betriebsgröße von 5 gesetzlich versicherten Mitarbeitern.

Nutzen Sie weiter die Vorteile, die die BKV der SDK bietet! Das Thema „Gesundheit im Unternehmen“ wird die Erfolgsstory der nächsten Jahre sein und Ihnen damit attraktive Verdienstchancen bieten. Mit unserer BKV und dem Angebot unserer Tochtergesellschaft, die gesundwerker eG, im Bereich BGM haben Sie dabei die besten Möglichkeiten.

Bitte denken Sie auch an folgendes: Die jetzt wieder gekippte steuerliche Begünstigung gab es in dieser Form nur von 2011 bis Ende 2013. Die SDK hat das Firmengeschäft aber schon deutlich früher erfolgreich betrieben und es gibt keinen Grund, warum das nicht ab 2014 genauso sein sollte!

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