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Mitteilung vom 10.03.2017
Drei volle Monatsbeiträge Rückerstattung für 2017
Auch für 2017 wird es in der Vollversicherung wieder eine Beitragsrückerstattung (BRE) in Höhe von drei Monatsbeiträgen aus den Ambulant- und Zahntarifen geben. Die Vorankündigungsschreiben werden am 23.03.2017 an ca. 103.000 Versicherungsnehmer versendet.
Daten und Fakten zur BRE und zum Mitglieder-Anschreiben |
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Wer ist betroffen? | ca. 103.000 Verträge |
Welche Tarife werden berücksichtigt? | A100, A103, A105, A107, A109, A80, A80B, A75, A210, A220, A%, AZ, ZS75, Z, ZE, Z250, Z260, B, BW1, BW2, 5A, AG, AG80, AG8K |
Wie viel wird erstattet? | 3 volle Monatsbeiträge |
Was sind die Voraussetzungen? | Schadenfreiheit in 2017. Außerdem muss der Vertrag auch zum 30.06. des Folgejahres noch bestehen und darf sich nicht in Zahlungsverzug befinden. |
Wann wird ausbezahlt? | Spätsommer 2018 |
Wie wird ausbezahlt? | Überweisung oder Scheck |
Wann wird das Anschreiben versendet? | am 23.03.2017 |
Welche Bestandteile enthält das Anschreiben? |
Beitragsrückerstattungen sind seit Jahren ein fester Bestandteil unseres Anreizsystems für eine kostenbewusste Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen und dem dazugehörigen Bearbeitungsaufwand. Daher erstatten wir auch für 2016 wieder drei Monatsbeiträge aus den Ambulant- und Zahntarifen, sofern für das Kalenderjahr aus keinem der Tarife für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlung Leistungen beansprucht werden. Die BRE wird im Spätsommer 2018 ausbezahlt.
Keine Staffel, sondern BRE von Beginn in voller Höhe
Im Gegensatz zu einigen Mitbewerbern, die im Rahmen einer Staffelung mit einer hohen Zahl von Monatsbeiträgen als mögliche Beitragsrückerstattung werben, gibt es die volle Erstattungssumme bei uns bereits ab dem ersten „schadenfreien“ Jahr. Es gibt keine Staffelung in Abhängigkeit von der Anzahl der aufeinanderfolgenden leistungsfreien Jahre.
Bei Mitbewerbern mit Staffel bedeutet das zusätzlich, dass sich die Versicherten nach einem nicht schadenfreien Jahr die Höhe ihrer BRE wieder neu ansparen müssen.
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