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Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE): SDK-Pflegetarife sind Prozenttarifen überlegen

Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE): SDK-Pflegetarife sind Prozenttarifen überlegen

Bisher stieg der Eigenanteil für Pflegebedürftige bei Einstufung in eine höhere Pflegestufe. Trotz Mehrleistung aus der sozialen Pflegeversicherung musste der Pflegebedürftige einen größeren Anteil aus eigener Tasche bezahlen als vorher. Mit der Einführung des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils (EEE) hat der Beratungsbedarf weiter zugenommen.

Zunehmender Pflegegrad, aber unveränderter Eigenanteil

Seit 1. Januar 2017 haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 einen vom Pflegegrad unabhängigen, einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für den pflegebedingten Aufwand zu entrichten. Der von den Pflegebedürftigen zu tragende Eigenanteil nach Abzug des von der sozialen Pflegeversicherung getragenen Kostenanteils bleibt auch bei fortschreitender Pflegebedürftigkeit innerhalb der gleichen Einrichtung unverändert. Darüber hinaus fallen wie bisher auch Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten an. 

SDK-Pflegetarife sind flexibler als Wettbewerbertarife mit prozentualer Erstattung

Der vom Versicherten zu leistende Eigenanteil (= Versorgungslücke) in den Pflegegraden 2 bis 5 ist seit 01.01.2017 gleich hoch. Unsere Empfehlung im Zuge einer bedarfsgerechten Beratung an Sie lautet daher wie folgt:
 

Sichern Sie das Pflegemonatsgeld in den Pflegegraden 2 bis 5 im stationären Bereich unbedingt in gleicher Höhe ab! Nur so können Sie vermeiden, dass Ihre Kunden trotz privater Absicherung bei stationärer Pflege unterschiedliche Eigenleistungen zu tragen haben und deshalb verärgert sind.
 

Eine passgenaue Absicherung ist nur mit den flexiblen Tarifen der SDK möglich. Sie sind den Prozenttarifen des Wettbewerbs in diesem Punkt deutlich überlegen!

Beispiel aus dem bbk-pflegefinder.de

Folgendes Praxisbeispiel zeigt die Folgen der Gesetzeslage für Pflegebedürftige:

 

Der Pflegebedarfsrechner auf makler.sdk.de hilft Ihnen dabei, den richtigen Versicherungsumfang zu ermitteln. Die geänderten Regelungen zum EEE sind bereits berücksichtigt.

Hier geht's zum Pflegebedarfsrechner

 

 

Unser Berechnungsprogramm KVTweb ist bereits auf dem aktuellen Stand.

 

 

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