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Entgelt-, Bemessungsgrenzen und Arbeitgeberzuschuss steigen 2020

Entgelt-, Bemessungsgrenzen und Arbeitgeberzuschuss steigen 2020

Mit den Löhnen und Gehältern steigen 2020 nicht nur die meisten Rechengrößen in der Sozialversicherung, sondern auch die Beiträge und die max. möglichen Zuschüsse der Arbeitgeber. Die Arbeitgeber übernehmen seit 2019 den GKV-Zusatzbeitrag zur Hälfte.

 

Wichtige Rechengrößen in der Sozialversicherung 2020 (vorläufige Werte):

Warum ist das wichtig für Sie?

Das für den Verkauf unserer Vollversicherung wichtigste Quartal und auch die Beitragsanpassung zum 01.01.2020 stehen kurz bevor. Mit dem Anstieg der Entgelt- und Bemessungsgrenzen steigt der GKV-Beitrag für freiwillig Versicherte weiter an. Und der max. Arbeitgeberzuschuss steigt in der Krankenversicherung auf 363,26 Euro. GesundheitsFAIR gewinnt dadurch weiter an Attraktivität:

  • Bestandsversicherte, die keine BAP bekommen, den max. Arbeitgeberzuschuss aber schon in Anspruch nehmen, werden um ca. 11 Euro entlastet
  • Für alle anderen Vollversicherten im Bestand ohne BAP wächst die „Reserve“ für die nächste BAP, von der sie eventuell betroffen sein könnten bzw. es stehen Mittel zur Beitragsentlastung im Alter (Tarif BE) zur Verfügung.
  • Alle Vollversicherten im Bestand, die von der BAP 2020 betroffen sind, profitieren vom steigenden Arbeitgeberzuschuss, der die BAP mildert.

Auch wenn der Zugang zur privaten Vollversicherung für Arbeitnehmer durch die höhere Entgeltgrenze schwieriger wird, eröffnen sich dennoch Potenziale für Wechsler aus der GKV und Zusatzgeschäfte.

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