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Finanztest übt fragwürdige Kritik am Pflege-Bahr

Finanztest übt fragwürdige Kritik am Pflege-Bahr

Die Zeitschrift Finanztest hat ihren Lesern in der Ausgabe 5/2013 vom Abschluss einer geförderten Pflegeergänzungsversicherung („Pflege-Bahr“) abgeraten. Die Leistungen könnten den von Finanztest geschätzten Kapitalbedarf im Pflegefall nicht annähernd decken. Was Finanztest vergisst: Als Vollkasko-Versicherung war die geförderte Pflege gar nie gedacht. Alternativ empfiehlt Finanztest ungeförderte Tarife und bewertet unseren Tarif PS mit „gut“.

Falsche Erwartungen führen zu fragwürdigem Ergebnis

Finanztest bricht den Stab über dem „Pflege-Bahr“: Die untersuchten Angebote des Marktes, die die Förderkriterien erfüllen, taugen angeblich nur wenig, seien gar eine „Mogelpackung“.

  • Die Begründung: Die geförderte Pflegeergänzung kann den Geldbedarf im Pflegefall bei weitem nicht decken.
  • Der Irrtum: Dafür wurden die geförderten Tarife auch niemals entwickelt.

Zwar stellt Finanztest heraus, dass es bei jüngeren Versicherten – was nicht überrascht – höhere Geldleistungen im Pflegefall gebe. Aber da man ja – wenn überhaupt – erst mit 80 Jahren pflegebedürftig werde, könne man mit 30 noch nicht wissen, ob man sich die Versicherung über 50 Jahre lang überhaupt leisten könne.

Wir sind recht zuversichtlich, dass Finanztest nicht mit der gleichen Begründung vom Immobilienerwerb als zusätzlicher Altersvorsorge abrät.

  • Das Risiko: Wer aufgrund einer solchen Empfehlung mit dem Einstieg in die private Vorsorge wartet, dann aber doch früher zum Pflegefall wird, der kann sich am Ende gar nicht mehr versichern: weder gefördert, noch ungefördert. Aber daran sind ja dann bestimmt die Versicherer Schuld, nicht Finanztest.

Immerhin stellt Finanztest fest: Die SDK ist einer von nur sechs Pflege-Bahr-Anbietern, die mit dem staatlich geforderten Mindesteigenbeitrag von zehn Euro plus fünf Euro monatliche staatliche Förderung das für den Pflegefall geforderte Leistungsvolumen für einen 45-Jährigen hinbekommen. Sie wollen mehr wissen? Hier geht es zum Artikel von Finanztest.

Wofür ist der Pflege-Bahr wirklich da?

Der Pflege-Bahr ist keine Vollkasko-Versicherung, die alle Kosten im Pflegefall deckt. Er ist auch nicht um den Anteil der Förderung günstiger als ein vergleichbarer nicht geförderter Tarif, weil er eben Merkmale enthält, die den Beitrag negativ beeinflussen: es gibt z.B. keine Risikozuschläge bei Vorerkrankungen.

  • Der Pflege-Bahr ist der geförderte Einstieg für alle, die noch nicht pflegebedürftig sind.
  • Der Pflege-Bahr entlastet die Versicherten bzw. deren Angehörige im Pflegefall finanziell.
  • Der Pflege-Bahr entlastet auch den Staat, der die Pflegekosten übernehmen müsste, wenn von den Pflegebedürftigen nichts zu holen ist. Insofern sind die 5 Euro Förderung pro Monat auch eine Vorsorge des Staates für mögliche finanzielle Verpflichtungen in der Zukunft.

Geförderte Pflegeergänzung ist attraktiv für junge Menschen

Gerade junge Leute sollten zum Abschluss ermuntert werden. Denn in jungen Jahren gibt es für niedrige Beiträge auch noch höhere Leistungen: Und über all die „nutzlosen“ Jahre bis ins höhere Alter das zusätzlich das beruhigende Gefühl, für den Fall der Fälle zumindest für finanzielle Entlastung gesorgt zu haben. Im allerschlimmsten Fall hat man die Beiträge zwar tatsächlich „umsonst“ gezahlt, wie Finanztest fürchtet. Dafür ist man aber dann bis zum letzten Tag ohne fremde Hilfe ausgekommen. Auch darüber könnte man sich doch einfach nur freuen, statt nachzurechnen!

Unsere Empfehlung: Der Einstieg in die geförderte Pflege lohnt sich trotzdem!

Der Mix aus geförderter und nicht geförderter Vorsorge macht’s

Dass die Leistungen der geförderten Pflege nur ein Einstieg in die private Pflegeergänzung – aber: ein guter Einstieg – sein kann, zeigt sich daran, dass die SDK Tarif PZ als zweiten Baustein nach der Pflegepflichtversicherung in ihr „Drei-Schichten-Modell“ integriert hat, noch vor der nicht geförderten Ergänzung mit Tarif PS. Erst mit allen drei Vorsorgemodulen wird eine Vorsorge für den Pflegefall so umfassend, dass man sich, entsprechende Monatsgelder vorausgesetzt, einer Vollversorgung annähert. Qualitätsaspekte wie Dynamik der Leistungen und Beitragsbefreiung im Pflegefall sind ohnehin der nicht geförderten Pflege vorbehalten.

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