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Mitteilung vom 26.09.2012
Geförderte Pflegezusatzversicherung: SDK startet 2013 mit einem eigenen Angebot
Ab 01.01.2013 werden Pflegeergänzungsversicherungen, die vorgegebene Mindestkriterien erfüllen, vom Staat mit monatlich 5 Euro gefördert. Die SDK wird hierfür ab Anfang 2013 einen eigenen zulagenfähigen Tarif anbieten. Wer jetzt noch eine Pflegeergänzungsversicherung bei der SDK abschließt, erhält von der SDK ein garantiertes Wechselrecht.
Trotz der künftigen Förderung lohnt es sich, gerade jetzt unser Angebot PFLEGEprivat zu verkaufen bzw. abzuschließen:
- Es gibt keinen Grund, mit dem Verkauf bzw. dem Abschluss einer Pflegeergänzungsversicherung wegen der staatlichen Förderung bis 2013 zu warten. Denn ab sofort erhalten Neukunden der SDK in unseren Normaltarifen PS oder PE darüber eine schriftliche Garantieerklärung (0.791), dass sie bis Ende 2013 in den geförderten Tarif wechseln können, wenn sie es wünschen. Die Garantieerklärung gibt es auch unter der Rubrik Verkaufsförderung unter Druckstücke Download.
- Für einen Abschluss mit Versicherungsbeginn spätestens am 01.12.2012 spricht zudem das niedrigere Eintrittsalter, was während der gesamten Vertragsdauer einen niedrigeren Beitrag bedeutet.
- Die „Versorgungslücke“ im Pflegefall wird ohnehin nur in den wenigsten Fällen durch die Leistungen des geförderten Tarifs zu schließen sein, sodass eine Absicherung mit PFLEGEprivat immer eine richtige Entscheidung ist. Je früher, desto besser.
- Da der neue geförderte Tarif bereits ein Unisex-Tarif sein wird, ist davon auszugehen, dass für Männer ein Abschluss unseres konventionellen, im Markt sehr erfolgreichen Angebotes PFLEGEprivat als Bisex-Tarif noch in diesem Jahr die bessere Entscheidung ist. Denn der Mehrbeitrag für Männer aufgrund der geschlechterneutralen Mischkalkulation wird den Wert der staatlichen Förderung spürbar verringern. Unser Wechselrecht lässt aber eine individuelle Günstigerprüfung jederzeit zu.
Was muss der neue Tarif leisten, um die staatliche Förderung zu erhalten?
- Die versicherte Leistung ist ein Pflegetagegeld.
- Die monatliche Beitragszahlung des VN muss mindestens 10 Euro aus eigener Tasche betragen.
- Der Tarif muss Leistungen in allen Pflegestufen (0 bis III) vorsehen.
- Die Tarifleistung in Pflegestufe III muss mind. 600 Euro monatlich sein.
- Von Seiten des Versicherers besteht ein einseitiger Kontrahierungszwang für Personen ab 18 Jahren.
- Ausnahmen: Demenz und Pflegebedürftigkeit.
- Die Wartezeit darf 5 Jahre nicht übersteigen.
Informationen zur staatlichen Zulage
Die Zulage in Höhe von 5 Euro monatlich wird rückwirkend am Jahresende als Einmalbetrag vom Rentenversicherungsträger des VN an die SDK bzw. an den jeweiligen Versicherer überwiesen. Der Gesetzgeber beabsichtigt, eine Vorgehensweise zu wählen, bei der die Versicherten möglichst nicht durch Formalien wie jährliche Antragstellung gefordert sind.
Weitere Details zur praktischen Umsetzung der geförderten Pflegeergänzungsversicherung sind bei den Versicherern und beim Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) in Arbeit. Wir werden Sie informieren, wenn es fundierte, verlässliche Beschlüsse gibt.
Sie gehören noch nicht zu den Fans von PFLEGEprivat?
Dann schauen Sie doch mal auf unsere Produktinformationsseite und lassen Sie sich von den Vorzügen überzeugen:
http://www.sdk.de/partner/makler/info-center/pflegeprivat/videos
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