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Mitteilung vom 30.09.2021
Gut für Interessenten von GesundheitsFAIR: Unveränderte Entgelt- und Bemessungsgrenzen 2022
Mit Löhnen und Gehältern verändern sich jedes Jahr in der Regel die meisten Rechengrößen in der Sozialversicherung. Da die Lohnentwicklung 2020 aber leicht negativ war, bleiben einige Rechengrößen für das Jahr 2022 unverändert (GKV) oder sinken sogar (GRV). Somit bleiben auch die Beiträge und die max. möglichen Zuschüsse der Arbeitgeber in der GKV unverändert. Wer die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) 2021 überschritten hat, liegt also automatisch auch über der Grenze für 2022 und kann sich somit privat versichern.
Wichtige Rechengrößen in der Sozialversicherung 2022 (vorläufige Werte)
Alle Werte sind bis zur Verabschiedung durch den Bundesrat nur vorläufige Werte.
Warum ist das wichtig für Sie?
Das für den Verkauf unserer Vollversicherung wichtigste Quartal und auch die Beitragsanpassung zum 01.01.2022 stehen kurz bevor. Durch die Konstanz der Bemessungsgrenzen in der GKV bleibt zwar der GKV-Beitrag für freiwillig Versicherte unverändert. Da aber auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) nicht steigt, bleibt auch das Potenzial an neuen Kunden für unsere Vollversicherung GesundheitsFAIR unverändert hoch. Und gerade für diese Tarife hat die SDK eine Beitragsgarantie für 2022 gegeben, der Beitrag bleibt also unverändert.
Interessenten, die dieses Jahr (2021) über die laufende Grenze kamen, können sich also auf jeden Fall vollversichern, denn durch die ausbleibende Anpassung der JAEG wird auch die JAEG 2022 automatisch überschritten!
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