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Mitteilung vom 18.12.2020
Neues Kassenwahlrecht erleichtert den Wechsel zur mhplus Krankenkasse
Ein neues Kassenwahlrecht erleichtert Ihnen und Ihren Kunden ab 01.01.2021 den Wechsel zur mhplus Krankenkasse. Wir reichen Ihnen Informationen der mhplus weiter.
Kassenwechsel? Einfach ansprechen.
Rund um die Mitgliedschaft, die Bindung und den Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse gibt es zum Jahreswechsel eine Reihe von wichtigen Neuerungen. In Summe erleichtern sie den Kassenwechsel und eröffnen Ihnen dadurch die Möglichkeit, Ihre Kunden auf einen Wechsel zu unserem Kooperationspartner mhplus Krankenkasse anzusprechen und in den Genuss der daraus resultierenden Vorteile zu kommen.
Kein Nachteil ist dabei die Anpassung des Zusatzbeitrags der mhplus zum 01.01.2021 auf 1,28 Prozent. Denn damit folgt sie lediglich der Erhöhung des durchschnittlichen GKV-Zusatzbeitrags auf 1,3 Prozent und bleibt damit auch künftig leicht unter dem Schnitt.
Was hat sich geändert? Einige Beispiele:
- Die Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse ist nicht mehr erforderlich, es genügt bei einer neuen Krankenkasse die Mitgliedschaft zu beantragen und den Beitritt zu erklären. Alles weitere läuft dann automatisch über die neue Krankenkasse und ggf. den Arbeitgeber.
- Die Bindefrist an eine gesetzliche Krankenkasse verkürzt sich zum 01.01.2021 von 18 auf nur noch 12 Monate
- Bei Arbeitgeberwechsel kann unabhängig von einer Bindefrist die Krankenkasse sofort gewechselt werden.
Nutzen Sie die neue Wechselchance für Ihren Erfolg und belohnen Sie Ihre Kunden mit dem Benefit Bonusheft für Neukunden. Es gibt mehrere Ansatzpunkte, um einen Wechsel zur mhplus Krankenkasse einzuleiten.Sprechen Sie Ihre Kunden einfach an.
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