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Mitteilung vom 20.10.2016
Pflegestärkungsgesetz II (PSG II): Verkaufsstart am 01.11.2016
Mit der Genehmigung durch unseren Treuhänder können die neuen Pflegeergänzungstarife PG (bisher: PS) und PZ jetzt berechnet und auch verkauft werden. Verkaufsstart über KVTweb ist am 01.11.2016. Zum Thema PSG II bieten wir außerdem ein Webinar am 11.11.2016 an.
Verkaufsstart ist am 01.11.2016
Die Beiträge für unsere Tarife PG (bisher: PS) und PZ (Name unverändert) sind durch die Treuhänder genehmigt, Angebotsberechnung und Verkauf können starten:
- Verkaufsstart über KVTweb: 01.11.2016
- Frühester Versicherungsbeginn: 01.01.2017
Für einen früheren Versicherungsbeginn stehen nach wie vor unsere Tarife PS und PZ zu Verfügung, die dann zum Jahreswechsel automatisch auf die neue Gesetzeslage umgestellt werden, ebenso bestehende Tarife PE (ab 2017: Tarif PEV).
Unsere Unterstützung für Sie
Zu Ihrer Unterstützung bieten wir Ihnen ein Webinar „Aktuelles zum PSG II“ am 11.11.2016 (10:30 Uhr).
Hier geht’s direkt zur Webinar-Anmeldung (11.11.2016 – 10:30 Uhr)
Neuerungen bei der Pflegeversicherung ab 01.01.2017
Das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) bringt einige wichtige Neuerungen für Patienten, Versicherungskunden und die Anbieter von entsprechendem Versicherungsschutz. Dies betrifft alle privaten Krankenversicherer (sofern sie ein solches Angebot im Portfolio haben), also auch die SDK:
- ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff – 5 Pflegegrade statt 3 Pflegestufen und Pflegestufe „0“
- ein neues Begutachtungsverfahren zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit
- Bessere Leistungen für Personen, die in ihrer Alltagskompetenz nicht nur körperlich sondern kognitiv oder psychisch eingeschränkt sind.
- Neue Leistungshöhen und Erhöhung des Beitragssatzes auf 2,55 % bzw. 2,8 % für Kinderlose ab 23 Jahre in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung
Wir haben Sie über die gesetzlichen Neuerungen, die Maßnahmen der SDK und die Auswirkungen der Tarifumstellung auf Bestandskunden der SDK mit Newsletter v. 11.08.2016 bereits ausführlich informiert und werden Sie weiterhin auf dem Laufenden halten.
Private Vorsorge bleibt unverändert wichtig
Die Pflegestärkungsgesetze sind ein wichtiger Schritt zur Unterstützung von Betroffenen und Angehörigen. Doch es gilt weiterhin: Im Pflegefall übernimmt die Pflege-pflichtversicherung nur einen Teil der entstehenden Kosten. Der große Rest ist vom Pflegebedürftigen selbst zu zahlen. Private Vorsorge ist weiterhin notwendig und wichtig. Für bereits Pflegebedürftige ergibt sich durch die Gesetzesänderung keine Verschlechterung der Leistungen aus der gesetzlichen Pflege.
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