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Mitteilung vom 11.04.2014
Rückerstattung für 2014: Drei Monatsbeiträge
Auch für 2014 wird es in der Vollversicherung wieder eine Beitragsrückerstattung (BRE) in Höhe von drei Monatsbeiträgen aus den Ambulant- und Zahn-Tarifen geben. Die Vorankündigungsschreiben wurden am 10.04.2014 an rund 111.500 Versicherungsnehmer geschickt. Mehr als 155.000 versicherte Personen haben die Chance auf eine BRE. Die volle Summe wird bei uns bereits ab dem ersten leistungsfreien Kalenderjahr gezahlt.
Daten und Fakten zur BRE und zum Mitglieder-Anschreiben |
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Wer ist betroffen? | ca. 111.500 Verträge bzw. mehr als 155.000 versicherte Personen |
Welche Tarife werden berücksichtigt? | A, AZ, ZS75, Z, ZE, B, BW1, BW2, 5A, AG, AG80, AG8K |
Wie viel wird erstattet? | 3 volle Monatsbeiträge |
Was sind die Voraussetzungen? | Schadenfreiheit in 2014. Außerdem muss der Vertrag auch zum 30.06. des Folgejahres noch bestehen und darf sich nicht in Zahlungsverzug befinden. |
Wann wird ausbezahlt? | Spätsommer 2015 |
Wie wird ausbezahlt? | Überweisung oder Scheck |
Wann wird das Anschreiben versendet? | am 10.04.2014 |
Welche Bestandteile enthält das Anschreiben? |
BRE bei der SDK: Hintergrund-Informationen und Besonderheiten
Beitragsrückerstattungen sind seit Jahren ein fester Bestandteil unseres Anreizsystems für einen kostenbewusste Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen und dem dazugehörigen Bearbeitungsaufwand. Daher erstatten wir auch für 2014 wieder drei Monatsbeiträge aus den genannten Ambulant- und Zahntarifen, sofern im Kalenderjahr keine Leistungen erstattet werden. Die BRE wird im Spätsommer 2015 ausbezahlt.
Volle BRE bereits von Anfang an
Im Gegensatz zu einigen Mitbewerbern, die mit einer hohen Zahl von Monatsbeiträgen werben, gibt es die volle Erstattungssumme bei uns bereits ab dem ersten „schadenfreien“ Kalenderjahr. Es gibt keine Staffelungen in Abhängigkeit von der Anzahl der aufeinanderfolgenden leistungsfreien Jahre. Bei Mitbewerbern mit Staffel bedeutet das zusätzlich, dass sich die Versicherten nach einem nicht schadenfreien Jahr die Höhe ihrer BRE wieder neu ansparen müssen.
Beratungsgutschein zum „Pflege-Bahr“
Alle angeschriebenen Verträge erhalten mit dem Schreiben einen Beratungsgutschein zur neuen staatlich geförderten Pflegevorsorge (Pflege-Bahr) als Beileger, der kostenfrei an die SDK zurückgeschickt werden kann.
Mit der praktizierten BRE-Regelung stellt die SDK einmal mehr unter Beweis, dass der Titel "Fairste PKV" (FocusMoney 10/2014) seine Berechtigung hat.
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