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Mitteilung vom 08.05.2018
SDK setzt EU-Datenschutz-Grundverordnung um
Ab dem 25.05.2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) als einheitlicher Standard im Datenschutz. Dadurch soll der Schutz von personenbezogenen Daten innerhalb der EU insgesamt sichergestellt und vereinheitlicht sowie der freie Datenverkehr gewährleistet werden.
Datenschutz: Hoher Stellenwert bei der SDK
Der sichere und vertrauensvolle Umgang mit personenbezogenen und sensiblen Daten ist für die SDK Gruppe seit jeher ein Kernanliegen. Daher haben wir schon frühzeitig damit begonnen, unsere Geschäftsabläufe, Prozesse und Anwendungen auf die neuen Anforderungen der DSGVO hin zu überprüfen und – soweit erforderlich – rechtskonform anzupassen.
Die neuen Vorschriften der DSGVO sehen insbesondere ein hohes Maß an Transparenz bei der Datenverarbeitung und umfassende Rechte der betroffenen Personen vor. Durch technische und organisatorische Maßnahmen wie Verschlüsselung, genaue Zugriffsregelungen und Sicherheitskonzepte werden die Daten unserer gemeinsamen Kunden sicher geschützt.
Neue Antragsformulare erfordern keine Änderung der Beratung
Spürbar werden die Änderungen der DSGVO für Sie im Wesentlichen bei den Antragsformularen. Hier liefern wir detailliertere Informationen zum Datenschutz und die Einwilligungserklärungen wurden verordnungskonform angepasst.
Aktualisierte Anträge werden rechtzeitig ins Bestell- und Downloadcenter gestellt
Durch den Austausch der Anträge mit den jeweiligen Anlagen werden die Anforderungen der DSGVO vollumfänglich erfüllt. Änderungen auf Ihre bisherigen Beratungsinhalte ergeben sich dadurch nicht. Bitte verwenden Sie ab 25.05.2018 nur noch die Antragsformulare in der aktuellen Version, die bis zu diesem Zeitpunkt in unserem Bestell- und Downloadcenter zur Verfügung stehen werden.
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