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Mitteilung vom 08.07.2013
SDK: Stabile Beiträge und stabiler Rechnungszins im Bestand
SDK-Versicherte können dem Jahr 2014 gelassen entgegensehen. Die Beiträge bleiben zumeist stabil. Und dort wo angepasst wird, fällt die Anhebung moderat aus. Bei vielen Wettbewerbern sieht das leider anders aus. Dort steigen 2014 die Beiträge auch deshalb, weil die betreffenden Unternehmen mit ihren Kapitalanlagen den kalkulierten Rechnungszins nicht mehr erwirtschaften können und den Rechnungszins auch für Bestandsversicherte senken müssen.
Die SDK und ihre Versicherten sind nicht betroffen
Die SDK gehört nicht zu den aktuell 18 betroffenen Unternehmen, die den Aktuariellen Unternehmenszins (AUZ), der als prognostizierte Grundlage für die Höhe des kalkulierten Rechnungszinses dient, in Höhe von 3,5 Prozent verfehlt haben. Deshalb bleibt es bei den Bestandsversicherten in den Bisex-Tarifen unverändert auch bei einem Rechnungszins von 3,5 Prozent.
Alle seit dem 21.12.2012 vertriebenen Tarife sind Unisex-Tarife, bei denen die SDK vorausschauend von Beginn an bereits einen niedrigeren Rechnungszins von 2,75 Prozent angesetzt hat.
Handelsblatt und BaFin meldeten Beitragssteigerungen wegen des Zinstiefs
In den vergangenen Wochen haben mehrere Pressemeldungen für Unruhe gesorgt. Das Handelsblatt titelte „Preisschock für Millionen Privatpatienten“ und auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) meldete eine Verteuerung in den PKV-Beständen „auf breiter Front“. Was war passiert?
Kapitalanleger und Banker spüren es schon seit Jahren hautnah: Wer Geld sicher anlegen will, bekommt seit langer Zeit immer niedrigere Zinsen. Das trifft in solchen Zeiten besonders Großanleger wie Versicherer, die Tag für Tag neue Kundengelder – im Falle der SDK sind das die Alterungsrückstellungen – anlegen „müssen“. In den Beiträgen ist eine erwartete Verzinsung der Rückstellungen mit dem sog. „Rechnungszins“ bereits berücksichtigt. Kann dieser kalkulierte Zinsertrag aber durch ein dauerhaftes Zinstief an den Kapitalmärkten nicht mehr erzielt werden, muss der Minderertrag durch „Mehrbeitrag“ bei der nächsten regulären Beitragsanpassung ausgeglichen werden.
Mehr zum Thema Rechnungszins lesen Sie bitte in unseren News v. 17.10.2012
Der Aktuarielle Unternehmenszins (AUZ) – ein etabliertes Prognoseverfahren
Die BaFin hatte im Rahmen einer Pressekonferenz am 28. Mai gemeldet, dass 18 private Krankenversicherer den AUZ in Höhe von 3,5 Prozent in der Prognose nicht erwirtschaften könnten.
Was ist der AUZ? Das AUZ-Verfahren ist ein etabliertes Verfahren, das einvernehmlich zwischen der Aufsichtsbehörde BaFin und den Versicherungsunternehmen vereinbart ist. Es prognostiziert mit einer Wahrscheinlichkeit von 90 Prozent die zu erwartende Nettoverzinsung der Kapitalanlagen zwei Jahre im Voraus, also im übernächsten Jahr. Ist diese Zinsprognose (AUZ) niedriger als der aktuelle Rechnungszins, muss der kalkulatorische Rechnungszins gesenkt werden. Dies werden die betroffenen 18 Wettbewerber n der Regel zum 1.1.2014 tun, entsprechend werden ihre Beiträge steigen.
Alterungsrückstellungen der SDK und der PKV steigen
Auch wenn die SDK als Kapitalanleger lieber 6 statt 4,3 Prozent Rendite hätte, diskutiert die PKV ein Problem, das andere gerne hätten: Die GKV hat keine Alterungsrückstellungen und braucht sich deshalb auch nicht den Kopf über die Höhe von Zinserträgen zu zerbrechen.
Fest steht, dass …
- die Alterungsrückstellungen bei der PKV insgesamt gut 180 Mrd. Euro (inkl. Pflegeversicherung) betragen, bei der SDK allein fast 4,3 Mrd. Euro;
- die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen 2012 in der Branche 4,2 Prozent, die der SDK 4,6 Prozent betragen hat, wohlgemerkt in einer Niedrigzinsphase und mit defensiver, sicherer Anlagestrategie;
- das Kapitaldeckungsverfahren der SDK und der PKV eine Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit schafft, die mit dem gesetzlichen Umlageverfahren niemals zu erreichen ist.
Fest steht außerdem: Nur die PKV sichert Generationengerechtigkeit
Während die Politik, erst recht im Wahlkampf, über vermeintliche Gerechtigkeit und Solidarität nur diskutiert – in der privaten Krankenversicherung wird sie seit Jahrzehnten bereits praktiziert.
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