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Mitteilung vom 17.12.2014
SDK tritt dem „Code of Conduct“ bei
Die SDK-Gruppe tritt den „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ (Code of Conduct) zum 01.01.2015 bei.
CoC regelt Umgang mit personenbezogenen Daten
Der Code of Conduct (CoC) ist ein Verhaltenskodex, der den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft regelt. Dieser wurde zusammen mit Vertretern der Datenschutzaufsichtsbehörden, der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. und des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) entwickelt und soll einheitliche Standards schaffen und so die Einhaltung datenschutzrechtlicher Regelungen branchenweit sicherstellen. Der für den GDV zuständige Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat diese Verhaltensregeln gemäß § 38a Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als mit dem geltenden Datenschutzrecht vereinbar erklärt.
Beitritt der SDK zum 01.01.2015
Die SDK-Gruppe tritt dem Code of Conduct zum 01.01.2015 bei. Die Unternehmen der SDK-Gruppe verpflichten sich hiernach, diese Verhaltensregeln ab dem Zeitpunkt des Beitritts einzuhalten.
Einheitliche Standards geben Sicherheit
Der sichere und vertrauensvolle Umgang mit personenbezogenen und sensiblen Daten ist für die SDK seit jeher ein Kernanliegen. Als Versicherungsunternehmen benötigt die SDK zur Einschätzung des zu versichernden Risikos vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages sowie zur Vertrags- und Leistungsabwicklung personenbezogene Daten von ihren Kunden. Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung erfüllen.
Der Code of Conduct hat das Ziel, weitgehend einheitliche Standards zu schaffen und so die Einhaltung datenschutzrechtlicher Regelungen branchenweit sicherzustellen. Regelungsinhalte sind insbesondere Grundsätze der Datenerhebung, -verarbeitung, -nutzung und –sicherheit sowie die Vorgehensweise bei der Verarbeitung besonders sensibler personenbezogener Daten wie z.B. Gesundheitsdaten.
Wichtig für Sie selbst und bei Kundenanfragen:
Die tägliche Praxis des Datenschutzes bei der SDK-Gruppe steht heute schon im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz und sonstigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Der CoC konkretisiert diese Bestimmungen. Eine Ausweitung der Datenverarbeitung ist durch den CoC nicht verbunden.
Der Beitritt der SDK-Gruppe zum CoC soll den Versicherten die Gewissheit geben, dass Datenschutzbelange bei der Gestaltung und Bearbeitung des jeweiligen Versicherungsvertrages Berücksichtigung finden.
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