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Mitteilung vom 01.12.2022
Umgesetzte Ideen eröffnen neue Vertriebschancen
In unserer „Fokusgruppe Vollversicherung“ werden immer wieder Impulse des Vertriebs aufgenommen und nach Möglichkeit auch umgesetzt. Hier sind aktuell sieben interessante Themen gelistet, die neue Vertriebschancen eröffnen.
Vertrieb ist „Ihr“ Ding, denn Sie sind täglich im aktiven Einsatz direkt beim Kunden. Und dabei identifizieren Sie häufig Themen, die Ihnen Ihre Arbeit leichter und natürlich noch erfolgreicher machen sollen. Einige der Anregungen aus unseren Vertriebswegen haben wir jetzt umgesetzt:
- Versicherungsfähnigkeit von Influencern
Der Beruf Influencer ist grundsätzlich versicherungsfähig in der Krankenvollversicherung (inkl. Krankentagegeld). Voraussetzung für die Aufnahme ist ein Wohnsitz in Deutschland, eine erfolgreiche Ausübung der Tätigkeit über 12 Monate sowie ein jährliches Mindestnettoeinkommen (Gewinn) von 35.000 EUR (Einkommensnachweis ist immer zwingend erforderlich). Das Krankentagegeld wird auf maximal 110 EUR im Tarif TA2 begrenzt und auf 250 EUR über alle Karenzzeiten. - Aufnahme von Existenzgründern bereits ab Existenzgründung
Für zahlreiche Berufsgruppen, z.B. selbstständige Handwerker, ermöglichen wir jetzt eine Aufnahme bereits ab Beginn der Selbständigkeit. Zur Antragstellung ist zwingend der Recherchebericht einzureichen. Sofern die selbstständige Tätigkeit in dem Arbeitsfeld begonnen wird, das der Antragsteller bereits ausübt bzw. ausgeübt hat oder ein Unternehmen/ Betrieb übernommen wird, kann eine Aufnahme ab Beginn der Selbstständigkeit erfolgen. - Anpassung der Regelung zur Zahnstaffel
Um eine schnelle und unkomplizierte Antragsaufnahme zu ermöglichen, soll im Rahmen der Antragstellung die verschärfte Zahnstaffel (1.007) vereinbart werden, wenn der letzte Zahnarztbesuch bei einem deutschen Zahnarzt länger als 24 Monate zurückliegt. Wird uns innerhalb von drei Monaten nach der Policierung ein zahnärztlicher Befundbericht mit dem Ergebnis „ohne Befund“ eingereicht, kann die vereinbarte Zahnstaffel entfallen. Die tarifliche Zahnstaffel bleibt jedoch weiterhin bestehen. - Überprüfungsmöglichkeit des Beitragszuschlags auf der Zusatzerklärung:
Wir sensibilisieren unsere AV-Mitarbeitenden durch einen entsprechenden Hinweis. Künftig wird (sofern sinnvoll) vermehrt der folgende Hinweis zur Überprüfungsmöglichkeit eines Beitragszuschlag auf die Zusatzerklärung zur Vereinbarung eines RZ abgedruckt wird:
„Eine Überprüfung des Zuschlags ist grundsätzlich möglich. Wir empfehlen eine Prüfung nach xx Jahren“ (Zeitpunkt variabel, wird von AV je nach Vorerkrankung festgelegt) - 6 MB Rückerstattung für Beamtenanwärter/innen
Beamtenanwärter/innen erhalten ab 2023 eine Beitragsrückerstattung von 6 MB statt 3 MB Auszahlungen erfolgen ab 2024. - Erhöhung der Versicherbarkeit von Krankentagegeld von 250 Euro auf 400 Euro
Nach unseren aktuellen Annahmerichtlinien, ist der Abschluss des Krankentagegeldes bisher bis max.250 EUR möglich. Ab sofort ist eine Höhe von 400 EUR versicherbar.
Die Berechnung über das Angebotsprogramm wird entsprechend angepasst und sollte zeitnah möglich sein. - Versicherungsfähigkeit von Privatiers
Üblicherweise können in der Vollkostenversicherung nur Personen aufgenommen werden, die einer geregelten Berufstätigkeit (angestellt oder selbstständig) nachgehen und dementsprechend auch über ein regelmäßiges Einkommen verfügen. Es gibt aber auch Menschen, die zwar über ein großes Vermögen und damit auch entsprechende laufende Einnahmen verfügen, aber weder angestellt noch selbstständig sind. Die Rede ist von Privatiers, die regelmäßige Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitalvermögen haben. Dieser sehr vermögende Personenkreis ist für die SDK eine interessante Zielgruppe, weil er zum einen eine hohe Bonität hat und sich zum anderen einen hochwertigen Krankenversicherungsschutz im Premiumbereich leisten kann und möchte. Zur Prüfung sind zwingend ein Recherchebericht und Nachweise zum Einkommen (etwa Steuerbescheid) erforderlich.
Wenn Sie weitere Verbesserungsvorschläge haben, wenden Sie sich gerne an Ihren SDK-Maklerbetreuer.
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