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Mitteilung vom 25.07.2012
Unisex-Tarife: SDK gibt Garantie-Erklärung für späteren Wechsel
Mit seinem Urteil vom 1. März 2011 fordert der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Versicherer in allen Mitgliedsstaaten ab 21.12.2012 Tarife anbieten müssen, die unabhängig vom Geschlecht der zu versichernden Person zu kalkulieren sind, sog. „Unisex“-Tarife. Der Beitrag ist dann für Frauen und Männer gleich.
Mit einem Abschluss zu warten, ist bei der SDK nicht nötig. Denn wer bis zum 21.12.2012 bei der SDK abschließt, sichert sich zunächst noch die aktuellen Bisex-Tarife. Sollte das Unisex-Angebot im Einzelfall günstiger sein, gibt es bei der SDK ein garantiertes Wechselrecht. Hierzu erhalten Sie eine Garantieurkunde im Bereich des Druckstücke-Download (Nr. 0.790: Garantieerklärung Unisex). Wir sagen Ihnen, was für Neuabschlüsse und Bestandsversicherte bei der SDK wichtig ist.
Was bedeutet das für Versicherte der SDK nach aktuellem Stand?
Betroffen sind alle bisher in der Bisex-Welt kalkulierten Tarife der SDK (Voll, Zusatz, Unfall, Leben).
- Grundsätzlich gilt: Die neuen „Unisex-Tarife“ werden ab 21.12.2012 nur für das Neugeschäft verbindlich. Auf bestehende Verträge hat die Neuregelung keinen Einfluss.
- Diese Versicherten verbleiben weiterhin in der Bisex-Welt. In der Krankenversicherung besteht jedoch aufgrund § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ein Wechselrecht in einen vergleichbaren Unisex-Tarif.
- Wir werden einen großen Teil unserer Tarife mit ähnlichen oder identischen Inhalten als Unisex-Tarife anbieten.
- Wie hoch die Beitragsunterschiede konkret ausfallen werden, ist derzeit noch unklar. Durch den Vergleich des derzeitigen Männer- und Frauenbeitrags lässt sich eine gewisse Tendenz ableiten, für wen sich später in Unisex im Vergleich zu Bisex Vorteile oder Nachteile ergeben. Einfach nur den Mittelwert als neuen Beitrag anzunehmen, ist jedoch zu kurz gegriffen.
Neuabschluss oder Vertragserweiterung noch in 2012
Ein Neuabschluss in der Kranken- und Pflegeversicherung ist wegen des niedrigeren Eintrittsalters sowohl Männern als auch Frauen in jedem Fall noch 2012 zu empfehlen. Das eröffnet in der Vollversicherung darüber hinaus die Chance zur Teilnahme an der vollen Beitragsrückerstattung bei unserer SDK bereits für das Jahr 2013.
Aufgrund des nach dem VVG zugesicherten Wechselrechts in den leistungsgleichen Unisex-Tarif sind gegebenenfalls günstigere Unisex-Beiträge auch für Frauen kein Grund, einen Vertragsabschluss aufzuschieben.
Noch besser ist ein Vertragsbeginn spätestens zum 01.12.2012. Denn dann gilt ein niedigeres Eintrittsalter, das Monat für Monat Beitrag spart – ein Leben lang.
Insbesondere profitieren Männer von den geschlechtsspezifisch kalkulierten Beiträgen jetzt noch
- in der Krankenvollversicherung,
- bei der Pflegeergänzungsversicherung,
- der Berufsunfähigkeitsversicherung und
- der privaten Rentenversicherung
Genau andersherum verhält es sich bei Lebensversicherungen: Hier haben Frauen jetzt noch einen Beitragsvorteil.
Unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen erhalten Sie hier (FAQ).
Bestandsversicherte sollten abwarten
Da die Beitragskalkulation äußerst komplex ist, werden die Beiträge für die geschlechtsunabhängigen Tarife erst gegen Jahresende feststehen. In der Tendenz wird es aber überwiegend für Frauen günstiger werden. Unabhängig vom Versicherungsbeginn ist in der Kranken- und Pflegeversicherung ein Wechsel in die neuen Unisex-Tarife jederzeit auch in Zukunft möglich.
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