Archiv Geschäftspartnerinformationen
Mitteilung vom 11.04.2014
Zulagen für geförderte Pflege sind beantragt
Seit diesem Jahr und künftig jedes Jahr zum 31.03. beantragt die SDK die staatliche Förderung für ihre Kunden bei der Zentralen Stelle für Pflegevorsorge (ZfP). Per elektronischer Datenübermittlung fordern wir die Zulagen für das vorangegangene Kalenderjahr an. Diesen Antrag für 2013 haben wir zum 31.03. auf den Weg gebracht.
Vermittler sind nicht gefordert
Für die Anforderung der staatlichen Zulage in Höhe von 5 Euro monatlich übermittelt die SDK die Kundendaten in elektronischer Form an die ZfP. Die Zustimmung der Kunden liegt bereits mit der Antragstellung vor. Außer den Vertragsdaten übermitteln wir hierbei auch die Sozial-/Rentenversicherungs-nummer oder, sollte diese nicht vorhanden sein, den Geburtsnamen und den Geburtsort. Etwaige Informationslücken klärt die SDK mit den betroffenen Kunden und der ZfP direkt. Vermittler bleiben in diesem Prozess unbeteiligt.
Keine Kundeninfo heißt: Antrag bearbeitet, Zulage gewährt
Die Versicherten werden über den Erhalt der Zulage nicht informiert. In diesem Fall gilt der Antrag auf Zulage für Kunden als erfolgreich abgeschlossen.
Sie wollen noch mehr über das Verfahren der Datenübermittlung erfahren? Dann stehen Ihnen Ihre SDK-Maklerbetreuer gerne zur Verfügung.
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