Die versicherte Person ist immer der Mitarbeitende bzw. seine/ihre Familienangehörigen.
Wer zahlt die Beiträge?
Auch das ist abhängig von der jeweiligen Finanzierungsart: Bei einer Arbeitgeberfinanzierung übernimmt der Arbeitgeber die Beitragszahlung für den Mitarbeitenden. Die Beiträge für die Familienangehörigen wiederum trägt der Mitarbeitende selbst. Bei einer Arbeitnehmerfinanzierung erfolgt die Beitragszahlung durch den Mitarbeitenden.
Wer ist im Leistungsfall der Ansprechpartner?
Die Leistungsabwicklung erfolgt ausschließlich zwischen dem/der Mitarbeitenden und der SDK. Der Arbeitgeber erhält keine Auskünfte über vertrauliche Daten wie zum Beispiel Leistungsabrechnungen oder Diagnosen.
Wie erfolgt die Leistungsabrechnung?
Die Mitarbeitenden reichen ihre Belege und Rechnungen einfach digital mit der SDK-App ein. Wir garantieren eine sichere Übertragung und die Mitarbeitenden sparen sich Zeit und Porto! Natürlich können die Mitarbeitenden auch den klassischen Postweg nutzen.
Gibt es Wartezeiten?
Nein! Die tariflichen Leistungen gelten ab dem ersten Tag.
Was ist zu beachten, wenn auf die Gesundheitsprüfung verzichtet wird?
Krankenhausaufenthalte und zahnärztliche/kieferorthopädische Maßnahmen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, wenn sie vor Vertragsabschluss begonnen bzw. konkret geplant waren. Zudem sind nachfolgende, bei Versicherungsbeginn bereits bestehende und ärztlich diagnostizierte Schwersterkrankungen nicht versichert, solange sie noch behandlungsbedürftig sind. Dazu gehören: AIDS/HIV-Infektion, psychische Erkrankungen, Autoimmunkrankheiten (z. B. Multiple Sklerose), Diabetes, Bluterkrankheit, renaler Bluthochdruck, dialysepflichtige Nierenerkrankungen, chronische Pankreatitis, chronische Lebererkrankungen (z. B. Hepatitis B/C), Morbus Parkinson, general. Schuppenflechte, bösartige Tumorerkrankungen, Leukämie, koronare Herzerkrankungen und Migräne. Alle anderen laufenden Behandlungen und Erkrankungen sind vollständig versichert – auch wenn sie bei Versicherungsbeginn bereits bestanden haben.
Bei Arbeitgeberfinanzierung ab einer Unternehmens- bzw. Gruppengröße von mindestens 10 Mitarbeitenden sind auch die genannten Schwersterkrankungen versichert – sogar, wenn sie bei Vertragsabschluss bereits begonnene oder konkret geplante Zahnmaßnahmen eingeschlossen sind. Zudem sind bereits begonnene und konkret geplante Krankenhausaufenthalte mitversichert.
Erhält der Mitarbeitende Versicherungsunterlagen?
Ja, jeder Mitarbeitende erhält einen Versicherungsschein und die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Können sich Familienangehörige mitversichern?
Familienangehörige können sich innerhalb von 2 Monaten ab Vertragsbeginn ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten eigenfinanziert mitversichern. Zu den Familienangehörigen zählen Ehepartner/-innen, Lebensgefährten/Lebensgefährtinnen in eheähnlicher häuslicher Gemeinschaft, Partner/-innen einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaft und unterhaltsberechtigte Kinder bis zum Alter von 34 Jahren, sofern sie sich noch in Schul- oder Berufsausbildung befinden.