Häufige Fragen zur Betrieblichen Unfallversicherung
Wer bezahlt die Beiträge?
Je nach vereinbarter Finanzierung erfolgt die Beitragszahlung bei einer Arbeitgeberfinanzierung durch den Arbeitgeber und bei einer Arbeitnehmerfinanzierung durch den Mitarbeiter.
Was muss bei einem Unfall erledigt werden?
Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anweisungen befolgen und uns unterrichten.
Gibt es Gesundheitsfragen bzw. Einschränkungen im Versicherungsschutz?
Abhängig von Firmengröße und Versicherungsumfang kann auf die sonst obligatorische Gesundheitsprüfung verzichtet werden. Näheres erfahren Sie im persönlichen Beratungsgespräch.
Was passiert bei einem Wechsel des Arbeitgebers?
Innerhalb von zwei Monaten nach Ausscheiden beim Arbeitgeber besteht die Möglichkeit, den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung zu Normalbeiträgen fortzuführen.
Können Familienangehörige mitversichert werden?
Familienangehörige können sich nur dann mitversichern, wenn der Mitarbeiter selbst auch versichert ist bzw. eine vergleichbare Vorversicherung nachweisen kann. Zu den Familienangehörigen zählen Ehepartner, Lebensgefährten in eheähnlicher häuslicher Gemeinschaft, Partner einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaft und unterhaltsberechtigte Kinder bis zum Alter von 34 Jahren, sofern sie sich noch in Schul- und/oder Berufsausbildung befinden.
Was passiert bei einem Wechsel in den Ruhestand oder in die Elternzeit?
Der Mitarbeiter kann auf Wunsch im bestehenden Gruppenversicherungsvertrag zu Firmenkonditionen und eigener Beitragszahlung versichert bleiben.