Unter Geldwäsche versteht man, dass illegal erwirtschaftetes Geld in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf eingeschleust wird. Geldwäsche stellt einen Straftatbestand dar, der mit Freiheitsentzug zwischen drei Monaten und fünf Jahren geahndet wird.
Nach dem Geldwäschegesetz müssen Versicherungsunternehmen beim Neuabschluss von Lebens- und Rentenversicherungen die persönlichen Daten des Vertragspartners aufnehmen und anhand von Personalausweis oder Reisepass überprüfen. Dies geschieht in der Regel durch den Versicherungsvermittler. Für die Identifizierung von Firmen als Vertragspartner gelten Sonderregeln. Bei Verdachtsfällen besteht zudem eine Meldepflicht.
Verwandte Begriffe
Rentenversicherung
Versicherungsnehmer