Ein Rentenversicherer kann nach den Versicherungsbedingungen vor einer Rentenzahlung oder Kapitalabfindung einen Lebensnachweis verlangen. Dieses Dokument belegt, dass die versicherte Person noch am Leben ist.
In der Regel wird der Lebensnachweis durch eine Bestätigung einer Behörde, z.B. dem zuständigen Bürgeramt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Wohnortes erbracht.
Verwandte Begriffe
Kapitalabfindung
Rentenversicherung
Versicherte Person