Kosten, die in Zusammenhang mit dem Abschluss eines Lebensversicherungsvertrags anfallen. Hierzu gehören einerseits Kosten der Vermittlung, wie insbesondere Vermittlerprovisionen, und andererseits Abschlusskosten des Versicherers, beispielsweise für die Antrags- und Risikoprüfung.
Seit 1.7.2008 sind die kalkulierten Abschlusskosten von Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen als einheitlicher Gesamtbetrag rechtzeitig vor Antragstellung dem Kunden mitzuteilen. Die Information findet sich im Produktinformationsblatt.
Durch die Abtretung einer Lebensversicherung werden die Rechte aus dem Vertrag an einen Dritten abgegeben, insbesondere das Recht auf die Ablaufleistung, aber auch das Recht zu Vertragsveränderungen. Der Versicherungsnehmer bleibt dabei weiterhin zur Beitragszahlung verpflichtet.
Die Abtretung kann beispielsweise gegenüber einem Kreditgeber erfolgen, der damit eine Sicherheit auf Rückzahlung seines Darlehens erhält. Verbreitet ist dies bei der Immobilienfinanzierung. Hier können Risikolebensversicherungen als Sicherheit für das Kreditinstitut für den Todesfall des Kreditnehmers eingesetzt werden. Kapitalbildende Lebensversicherungen können ebenfalls als Sicherheit verwendet werden, beispielsweise als sogenannte Tilgungsaussetzungsversicherung. Dabei muss der Kreditnehmer während der Darlehenslaufzeit nur Zinsen an das Kreditinstitut und die Beiträge zur Lebensversicherung zahlen, das Darlehen wird am Ende der Darlehenszeit einmalig mit der Kapitalleistung aus der Lebensversicherung getilgt.
Unter einem Aktuar wird die Person verstanden, die für die Richtigkeit der Kalkulation der Tarife verantwortlich ist. Lebens-, Kranken- und Haftpflicht-/Unfallversicherungsunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, einen Aktuar zu benennen, der vom Aufsichtsrat bestellt wird und entweder selbst dem Vorstand angehört oder diesem zwar unterstellt ist, aber für die Ausübung seiner Aufgaben nicht dessen Weisungen unterworfen ist.
Aktuare sind in der Regel Mathematiker. Sie sind in der Standesorganisation Deutsche Aktuarvereinigung e.V. organisiert und erhalten die Anerkennung als „Aktuar (DAV)“ durch eine Reihe besonderer Prüfungen und eine regelmäßige Weiterbildung.
Die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) stellen die Grundlage eines Versicherungsvertrags dar und enthalten Regelungen, die für eine Vielzahl von Versicherungsverträgen in gleicher Art und Weise verwendet werden. In anderen Wirtschaftsbereichen kennt man vergleichbar die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AVB werden durch weitere vertragliche Regelungen ergänzt.
Vor der Deregulierung der Versicherungswirtschaft 1994 mussten AVB von der Versicherungsaufsicht geprüft und genehmigt werden. Dadurch wurden im ganzen Versicherungsmarkt einheitliche AVB verwendet, der Wettbewerb beschränkte sich auf wenige einzelvertragliche Leistungsmerkmale und auf die Prämien. Seitdem ist jedes Versicherungsunternehmen selbst für die Entwicklung von AVB verantwortlich. Der Branchenverband GDV veröffentlicht allerdings unverbindliche Musterbedingungen, an denen sich Versicherer orientieren können.
Aufschubzeit
Damit ist die Zeit gemeint, in der der Versicherungsnehmer Beiträge zahlt, aber noch keine Leistungen erhält. In der Rentenversicherung beispielsweise zahlt der Versicherungsnehmer während seiner aktiven Erwerbszeit Beiträge und erhält mit Eintritt in den Ruhestand und damit nach Ablauf der Aufschubzeit eine Rente oder eine Kapitalabfindung. Im Gegensatz dazu gibt es bei der sofort beginnenden Rentenversicherung gegen Einmalbetrag keine Aufschubzeit, der Versicherungsnehmer erhält unmittelbar nach Beitragszahlung die vereinbarte Leistung.
Die Ausbildungsversicherung ist eine Form der Termfixversicherung. Das ist eine Kapitalversicherung mit einem festen, vom Todesfall unabhängigen Auszahlungszeitpunkt.
Sinn der Ausbildungsversicherung ist es, die Kosten von Ausbildung und Studium eines Kindes zu tragen. Ein mehrjähriges Studium beispielsweise kann leicht hohe fünfstellige Beträge erfordern, die für Studiengebühren und Nebenkosten des Studiums, für Unterbringung am Studienort und sonstige Lebenshaltungskosten anfallen.
Bei der Ausbildungsversicherung handelt es sich nicht um einen reinen Sparvertrag, sondern um eine Lebensversicherung. Sie sichert das Risiko ab, dass die im Vertrag benannte versicherte Person wegen Versterbens die Beiträge nicht bis zum vorgesehenen Ablauf leisten kann. Als versicherte Personen kommen beispielsweise Eltern oder Paten in Frage, die für die Sicherstellung einer guten Ausbildung des Kindes die Verantwortung übernehmen. Stirbt die versicherte Person, wird die Versicherungssumme nicht sofort fällig sondern erst zu dem im Versicherungsschein genannten Ablauftermin, bis dahin wird der Vertrag beitragsfrei fortgeführt.
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